Flüchtlinge sollen auch ohne Papiere studieren dürfen

Für Flüchtlinge soll es künftig leichter werden, auch ohne Pass und Zeugnisse in Deutschland studieren zu dürfen. Bei der Kultusministerkonferenz der Länder am Donnerstag haben sich die Vertreter der 16 Bundesländer auf eine einheitliche Regelung in Fällen geeinigt, in denen Flüchtlinge ihre Hochschulzugangsberechtigung aus der Heimat nicht nachweisen können.

Das neue Verfahren soll drei Stufen beinhalten. Im ersten Schritt sollen die „persönlichen Vorraussetzungen“ erfasst werden, gab die Kultusministerkonferenz am Donnerstag bekannt. Diese Stufe prüfe den asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Status des Betroffenen. Als nächstes solle der Flüchtling eine Bildungsbiografie aufstellen, um plausibel zu machen, dass er alle nötigen Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland aus seiner Heimat mitbringt.

Sollten nach dieser Stufe noch Zweifel bestehen, gibt es zuletzt ein sogenanntes „qualitätsgeleitetes Prüf- und Feststellungsverfahren“, was möglicherweise in Form eines Tests durchgeführt werden könnte. Weitere Details gab die Kultusministerkonferenz bislang nicht bekannt.

Durch das Verfahren sollen nun auch indirekte Hinweise durch offizielle oder beglaubigte Dokumente auf eine Hochschulzugangsberechtigung ausreichen, um in der Bundesrepublik ein Studium aufzunehmen. Die letzendliche Ausgestaltung der drei Phasen obliege jedoch den einzelnen Ländern.

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