EU-Kommission wird gegen das Pkw-Mautgesetz klagen

Die EU-Kommission zweifelt am Pkw-Mautgesetz in Deutschland. Jetzt will sie rechtliche Schritte gegen die umstrittene Maut für Ausländer einleiten.

Wegen des Pkw-Mautgesetzes will die EU-Komission jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnen.

Grund für die Kritik am deutschen Mautgesetz sei, dass die Maut das Prinzip der Nicht-Diskrimierung verletze, sagte Kommissionschef Jean-Claude Juncker der „Süddeutschen Zeitung“ in der Montagsausgabe. „Diese Zweifel muss die Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren klären, wenn nötig, vor dem Europäischen Gerichtshof“. 

Sogar der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament habe Bundespräsident Joachim Gauck gebeten, das Pkw-Mautgesetz nicht zu unterzeichnen. Gauck müsse sich überlegen, ob er die Ausländermaut unterschreibt, die der Rechtsdienst des Deutschen Bundestags als europarechtswidrig eingestuft hat, sagte Michael Cramer der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Vor gut 3 Wochen hat bereits der Bundesrat das umstrittene Gesetz akzeptiert. Bevor das Gesetz aber endgültig in Kraft tritt, muss der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen und es muss noch im deutschen Gesetzblatt veröffentlicht werden.

Da ein Vertragsverletzungsverfahren oftmals länger als ein Jahr dauert, wird geschätzt, dass die Bundesregierung trotzdem an ihrem Plan, die Maut 2016 einzuführen, festhält. Die Maut werde dann in Deutschland bereits eingeführt – währenddessen werde das Gesetz jedoch im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahren überprüft.

 

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