Altersbeschränkung bei Studentenversicherung

Studenten dürfen vergünstigte Angebote der Krankenkassen nur bis zum 37. Lebensjahr nutzen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) nun klargestellt. 

Das Bundessozialgericht (BSG) lehnte die Klage eines Studenten ab, dem wegen seines Alters die vergünstigte Versicherung gekündigt worden war. Im Normalfall werden Studenten nämlich bis zu ihrem 30. Geburtstag versichert. Eine Verlängerung ist nur im Ausnahmefall möglich – bei einer guten Begründung. Etwa bei Erkrankungen oder Behinderungen. Die Höchstgrenze dafür liegt aber bei 14 Semestern, also sieben Jahren. 

Der Asperger-Patient, der geklagt hatte, bekam mit seinem 37. Geburtstag die Kündigung und wehrte sich. Laut dem Versicherungsjournal gab er an, die Kündigung verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Am 15. Oktober 2014 stand der Entschluss des BSG in Kassel fest. 

 

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