Neues Gesetz gegen Hasskommentare:
Thema verfehlt!

Hasskommentare und Falschmeldungen – wer ist beim Stöbern in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und YouTube noch nicht darauf gestoßen? Dagegen will die Bundesregierung jetzt mit enormen Bußgeldern vorgehen und die Internet-Riesen dazu verpflichten, strafbare Inhalte schneller zu löschen. Aber wo endet die Meinungsfreiheit und wo fängt strafbare Volksverhetzung oder Beleidigung an? Ein Kommentar.

Das Thema „Meinungsfreiheit” wird schon lange heiß diskutiert. Die Grenzen zwischen dem, was noch erlaubt und dem, was strafbar ist, sind schwer festzulegen. Vor allem mit dem rasanten Wachstum der sozialen Netzwerke häufen sich in den letzten Jahren sogenannte Shitstorms im Internet. Das liegt in der Natur der Sache: Zum Einen ist es über das Internet ganz einfach, viele Menschen zu erreichen. Zum Anderen herrscht oft Anonymität im Netz, die bei vielen Usern die Hemmschwelle senkt. Genau diese Anonymität macht es so schwierig, Hasskommentaren entgegen zu wirken. In den meisten Fällen wird nämlich kaum überprüft, ob reale Identitäten hinter den Usern stecken. Das zu ändern, darum sollte es in dem neuen Gesetz über den Umgang mit Hass im Netz eigentlich gehen – tut es aber nicht.

Neuer Gesetzentwurf soll im Eiltempo zum Bundestag

Stattdessen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Hasskommentare schneller gelöscht werden, und droht Internetkonzernen mit hohen Bußgeldern. Am Mittwochmorgen, 5. April 2017, hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas beschlossen, der noch vor dem Bundestagswahlkampf in Kraft treten soll. Im Moment beruht das Löschen strafbarer Inhalte noch primär auf Freiwilligkeit. Der neue Gesetzentwurf würde die sozialen Netze dazu verpflichten, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen. Bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld würden den Plattformen bei Nichteinhaltung drohen. Es geht vor allem um Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede und Volksverhetzung.

Außerdem müssen laut dem Gesetzentwurf einfach bedienbare Beschwerdesysteme eingerichtet werden, die für den Nutzer schnell erkennbar sind. Vierteljährlich ist ein Bericht über Umfang und Umgang mit Beschwerden für jeden zugänglich im Internet zu veröffentlichen.

Zensurstaat mit Wahrheitsministerium

Jetzt stellt sich aber die Frage: Was sind denn strafbare Inhalte? Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, müssen die Betreiber der sozialen Netzwerke das für jeden einzelnen Kommentar, der gemeldet wird, entscheiden. Das enorm hohe Bußgeld setzt sie stark unter Druck, sodass sie vermutlich eher einen Kommentar zu viel löschen werden, als einen zu wenig. Denn im Entwurf ist keine Strafe festgelegt, sollte ein nicht strafbarer Kommentar gelöscht werden. Daher besteht die Gefahr, dass das Gesetz stark in die Meinungsfreiheit eingreifen könnte. Meinungsfreiheit darf sich aber weder der Mehrheit der Bürger noch der Regierung unterwerfen. 

Wer George Orwells Bestseller „1984” kennt, weiß, dass der Autor schon vor Jahrzehnten kommen sah, was uns heute drohen könnte: ein Wahrheitsministerium inmitten eines Überwachungsstaats, das über Wahrheit, Lüge und Hetze entscheidet. Nichts anderes passiert gerade durch diesen Gesetzentwurf. Dass Volksverhetzung strafbar ist, ist unstrittig in unserer Gesellschaft. Das ist so aber auch seit langer Zeit in unseren Gesetzen festgelegt und wird bestraft. Daher ist der neue Entwurf lediglich eine Erweiterung dieser feststehenden Gesetze und damit eine Einladung, in die Meinungsfreiheit einzugreifen. Vor allem die Macht in die Hände der sozialen Netzwerke zu geben und diesen auch noch millionenschwere Bußgelder bei Verstößen anzudrohen, kann eben genau zu Orwells beschriebenen Szenarien führen.

Meinungsfreiheit steht an oberster Stelle

Der richtige Weg bei Hasskommentaren und Volksverhetzungen ist mit Sicherheit immer, Strafanträge zu stellen. Aber die Betreiber der sozialen Netzwerke dazu zu zwingen, sämtliche Inhalte, die eventuell strafbar sind, in so kurzer Zeit – 24 Stunden – zu löschen, ist keine Möglichkeit. Denn innerhalb von 24 Stunden kann nicht in jedem Einzelfall entschieden werden, ob der Inhalt „gerade eben noch” unter Meinungsfreiheit einzustufen ist oder doch schon eine Straftat beinhaltet. Außerdem befinden wir uns in einer Zeit, in der viele Menschen ständig online sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb dieser 24 Stunden niemand den Kommentar lesen wird, ist also sehr gering.

Natürlich sollte schnell gehandelt werden, damit sich Hetze und Hass nicht verbreiten können, aber der bessere Weg wäre es, jeden wirklich strafbaren Kommentar zurück zu verfolgen und den Urheber dann zur Rechenschaft zu ziehen. In dem Gesetzentwurf müsste also eher festgelegt sein, dass Facebook, Twitter, YouTube und Co dafür sorgen müssen, dass ihre User nicht mehr anonym Inhalte verbreiten können, damit die Rückverfolgung schneller und einfacher funktioniert. Außerdem sollten die sozialen Netzwerke in die Pflicht genommen werden, vermeintlich strafbare Inhalte an die Justiz weiterzugeben, damit dort geprüft werden kann, ob sie gelöscht werden müssen und der Verfasser aufgesucht werden muss. Zwar haben die meisten Konzerne, wie auch Facebook, bereits eigene Abteilungen, die dafür zuständig sind, Kommentare zu löschen. Aber die schlechte Umsetzung in der Vergangenheit macht deutlich, dass dort mehr Kräfte zusammenarbeiten müssten. Aus dem Gesetzentwurf sollte daher eher hervorgehen, dass die Betreiber der sozialen Netze verpflichtet sind, ausreichend für diesen Zweck ausgebildete Anwälte einzustellen. Die sozialen Netzwerke würden den Staat unterstützen, aber nicht die private Polizei mimen und die Justiz hätte schneller die Möglichkeit, auf Volksverhetzung und strafbare Hasskommentare zu reagieren.

Beitragsbild: flickr.com/SPD Schleswig-Holstein lizenziert nach Creative Commons.

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