SEPA: Verwirrung um die Nummern

Eine europaweite Standardisierung für die Bankverbindungsdaten – das wollen die EU-Kommission und 33 Mitgliedsländer. Endgültig sollte das SEPA-Überweisungssystem bis Anfang Februar 2014 etabliert sein. Doch nicht alle Unternehmen und Vereine haben die Umstellung auf die neuen Daten rechtzeitig geschafft. Jetzt verlängert die EU-Kommission die Frist für die Umstellung auf Anfang August 2014. Ein Kommentar.

Das zentrale Problem bei der ganzen Umstellung ist, dass noch nicht alle Unternehmen ihr System geändert haben. Gründe dafür sind Zeitengpässe, weil Computersysteme umgestellt und die Bankverbindungsdaten der Kunden eingeholt werden müssen. Wir Verbraucher müssen nämlich von den Unternehmen über das neue Zahlungssystem informiert werden und unsere Daten überprüfen. Haben wir beispielsweise einen Lastschriftauftrag für einen monatlichen Beitrag im Sportverein erteilt, müssen die neuen Bankverbindungsdaten von uns bestätigt werden. Das kann dauern. Dennoch konnten sich die Unternehmen wirklich lange genug darauf vorbereiten. Dieses Hin und Her verwirrt uns Verbraucher. Man blickt nicht mehr durch, welche Fristen für wen gelten.

Daniel Gast / pixelio.de

Die SEPA-Überweisung wird bald europaweit eingeführt. Foto: Daniel Gast / pixelio.de

Die Umstellung im Jahr 2014 auf IBAN und BIC betrifft in erster Linie nur Unternehmen und Vereine. Wir Privatpersonen dürfen noch bis zum 1. Februar 2016 unsere Bankleitzahl und die gewohnte Kontonummer bei Banken und Sparkassen nutzen. Der Zahlungsdienstleister konvertiert sie dann kostenlos und sicher in die IBAN. Ab dann gibt es nur noch die IBAN. Das bedeutet, dass wir Verbraucher nicht direkt von der Fristverlängerung betroffen sind – wir müssen lediglich für die Unternehmen unsere Daten überprüfen. Aber bringen diese verschiedenen Fristen und die auftretenden Zeitprobleme nicht trotzdem viel Verwirrung mit sich?
 Mir ist es selbst so ergangen, dass ich nicht wusste, welche Felder ich auf meinem Fahrtkostenabrechnungsschein ausfüllen muss. Es gab sowohl Felder für meine Bankleitzahl und Kontonummer, als auch welche für das neue SEPA-System. Man ist sich unsicher, welche Methode man jetzt wählen soll. Die EU-Kommission plädiert dafür, dass die Verbraucher jetzt schon die IBAN verwenden, auch wenn uns noch die Möglichkeit der Nutzung unserer alten Bankverbindungsdaten offen steht. Was ein Chaos.

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier und wer kann schon von sich behaupten, dass es leicht war seine Bankverbindungsdaten auswendig zu lernen. Jetzt kennt man sie endlich, da wird einem eine neue Nummer vor die Nase gesetzt – und diese hat in Deutschland auch noch 22 Stellen. Aber ganz so kompliziert ist die IBAN eigentlich gar nicht: Sie besteht aus einer zweistelligen Länderkennung (DE für Deutschland), einer zweistelligen numerischen Prüfziffer gefolgt von der achtstelligen bisherigen Bankleitzahl und einer zehnstelligen Kontonummer. Sofern die eigene Kontonummer vorher weniger als zehn Stellen hatte, werden ihr so viele Nullen vorgesetzt, bis sie in der IBAN auf zehn Stellen kommt. Dementsprechend muss man sich also nicht wirklich eine komplett neue Nummer merken, sondern nur die neuen Ziffern und Buchstaben ergänzen. Und wir haben ja auch noch Zeit sie auswendig zu lernen.

flickr.com/stpaulirocks andreaspopp

Der alte Überweisungsschein. Foto: flickr.com/stpaulirocks andreaspopp

Viele Bürger tätigen lediglich Überweisungen im Inland – wofür also der Aufruhr um eine Internationalisierung der Daten. Schließlich reicht die IBAN für inländische Überweisungen, wohingegen SEPA-Überweisungen in das europäische Ausland erst mal noch zusätzlich die Angabe der BIC benötigen. Die BIC besteht aus einem vierstelligen Bankcode, einem zweistelligen Ländercode (DE für Deutschland), einer zweistelligen Codierung des Ortes der Bank sowie einer dreistelligen Kennzeichnung der Filiale.

Es wird sich zeigen, ob der internationale Geldtransfer mit dem SEPA-System leichter über die Bühne läuft. Ich denke, es ist ein Versuch wert. Schön wäre es, wenn die Unternehmen die nächste beschlossene Frist der EU-Kommission einhalten – egal ob es bei der alten bleibt oder der Verlängerung bis August 2014 zugestimmt wird. Wir Verbraucher haben noch zwei Jahre Zeit uns an die Umstellung zu gewöhnen. Bis dahin führt man am besten alle möglichen Bankverbindungsdaten mit sich, um immer bestens vorbereitet zu sein.

 

 

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