Bibliotheken dürfen ihren Bestand digitalisieren

Wartezeiten am Schalter, strikte Rückgabetermine und bereits entliehene Bücher – gerade zu Beginn des Semesters, wenn die neue Begleitlektüre vorgestellt wird, ist von den Studenten Schnelligkeit gefordert. Doch damit könnte nun Schluss sein. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) dürfen Bibliotheken ihre Bücher  digitalisiert zur Verfügung stellen – bereit zum Download für Jedermann. 

Mit dem Urteil des BGH endet zudem ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Eugen Ulmer Verlag und der TU Darmstadt. Diese startete vor sechs Jahren erstmals den Versuch, ausgewählte Lehrbücher an vorgesehenen Stationen in der Bibliothek zugänglich zu machen und die Möglichkeit zu schaffen, diese Werke auch auf einem USB-Stick zu speichern. Das Angebot, die Werke als Ebook zu erwerben, lehnte die TU Darmstadt ab. Für den Verlag war das ein Schritt zu viel und es kam zur Klage, die nun endgültig vom Tisch ist.

BGH vertraut den Studenten

Der Bundesgerichtshof teilte mit, dass von einer unberechtigten Vervielfältigung der Nutzer nicht ausgegangen werden kann und bezieht sich damit auf § 53 des Urheberrechts:

Auszug des § 53 UrhG
„(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen – (1) zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zweck dient, …“

Im Klartext bedeutet das die Freigabe für alle Studenten, sich jegliche digitalisierte Fachliteratur herunter zuladen und damit zu lernen. “Studierende können sich grundsätzlich auf das Recht der Privatkopie stützen“, sagt Medienrechtsexperte Prof. Dr. Tobias Gostomzyk.

Florian, 22, Wirtschaftswissenschaften

Florian, 22, Wirtschaftswissenschaften

 
„Ich vermute, dass Verlage die Entscheidung nicht ohne Weiteres akzeptieren. Es könnte beispielsweise sein, dass sie Bücher alleine im Verbund mit den digitalen Rechten vertreiben oder schlicht die Preise anheben, um denkbare Verluste zu kompensieren“, sagt Gostomzyk. Dies ist auch kaum verwunderlich, da das gesamte Ebook-Prinzip zu kippen droht – ganz nach dem Motto: „Warum zahlen, wenn ich es auch laden kann? Die Studentenkasse wird’s mir danken.“
 
Sigurd Praetorius, Bibliotheksdirektor des Campus Duisburg schlägt in die selbe Kerbe: „Wenn die Ebooks preislich angemessen wären, dann würde das System vermutlich auch funktionieren.“
 
Juliane, 25, Lehramt

Juliane, 25, Lehramt

 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Unis zeigen Bereitschaft

Einen genauen Zeitplan gäbe es zwar noch nicht, allerdings sei die Digitalisierung einiger, ausgewählter Literatur vorgesehen, sagt Praetorius. Auch die Studenten der Ruhr-Universität Bochum dürfen sich wohl freuen. Den genauen Beschluss wolle man noch abwarten, allerdings werde man handeln, wenn es dabei bleibt, teilt deren Direktion mit. Ähnlich optimistisch zeigt sich die TU Dortmund.

Studieren leicht gemacht

Die Zeit der ausgebuchten Literatur und Mahngebühren nach Überschreitung der Ausleihfrist könnte demnach bald ein Ende haben. Zudem würden die Studenten auch eine Menge Geld sparen. In welchem Umfang die Bibliotheken diese Möglichkeit allerdings nutzen werden, ist offen. Was „viel gefragte Literatur“ ist, lässt viel Spielraum für Spekulationen. Auch das Format der Dokumente ist noch nicht festgelegt. Das PDF-Format ist jedoch naheliegend. Sicher ist jedoch, dass die selbstständige Digitalisierung der Bücher für die Bibliotheken einen erheblichen Mehraufwand bedeutet und die Verlage ihre Schlüsse ziehen werden – das letzte Kapitel scheint also noch nicht geschrieben zu sein.

Teaserbild: Lupo / pixelio.de

 

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