Schockbilder auf Zigarettenschachteln, der Abschied von Kontonummer und Bankleitzahl und die Pflicht zur Energiesparlampe – vieles in unserem Alltag wird durch die Europäische Union geregelt. Trotzdem sind viele Deutsche Wahlmuffel, wenn es darum geht, ein neues Parlament zu bestimmen. Im Schnitt macht nicht mal jeder Zweite in Deutschland von seinem EU-Wahlrecht Gebrauch. Dabei beeinflusst der Gang zur Urne, wie es mit der Europäischen Union in den nächsten fünf Jahren weiter geht.

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Das Europäische Parlament besteht aus Vertretern der Parteien aus den einzelnen Ländern. Für Deutschland können zum Beispiel Mitglieder der Christlich Demokratischen Union (CDU) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Parlament sitzen. Da es in den anderen EU-Mitgliedsstaaten Parteien gibt, die ein ähnliches Programm verfolgen, schließen sich die Länderparteien in Brüssel zu sogenannten Fraktionen zusammen. Aktuell gibt es sieben Fraktionen im Europaparlament, etwa die Fraktion der Europäischen Volkspartei (zu der die CDU gehört) und die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten (in der die SPD sitzt).
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Eine sogenannte Sperrklausel, die verhindert, dass zu viele Parteien in das Parlament einziehen, gibt es in Deutschland seit kurzem nicht mehr. In anderen Ländern, etwa Frankreich und Polen, müssen die Parteien dagegen mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen erreichen.
Nach der Wahl 2014 ziehen insgesamt 751 Abgeordnete ins Europaparlament ein, 96 davon aus Deutschland. Wie viele Abgeordnete ein Land stellen darf, hängt davon ab, wie viele Menschen in diesem Land wohnen: Je mehr Einwohner, desto mehr Sitze im Parlament. Gleichzeitig haben Länder mit relativ wenig Einwohnern, etwa Zypern, mehr Sitze pro Einwohner zu vergeben. Politikwissenschaftler nennen das degressive Proportionalität. Von allen EU-Staaten stellt Deutschland die meisten Abgeordneten.
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In einem sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren bringen die EU-Kommissare einen Gesetzesvorschlag vor, der durch den Rat und das Parlament angenommen, abgelehnt oder verändert werden kann. Damit entscheiden die Parlamentarier direkt mit, ob ein Gesetz durchgeht oder nicht. Wer am 25. Mai durch die Bürger in Deutschland gewählt wird, hat also Einfluss auf die EU-Gesetzgebung.
Anders als die Abgeordneten im Bundestag etwa haben die EU-Parlamentarier nicht das sogenannte Initiativrecht – sie können also selbst keine Gesetze vorschlagen.
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