Seit Wochen protestieren die Studenten in ganz Deutschland für bessere Bildung. Mitte November verließen die Protestierenden der Uni Duisburg-Essen geschlossen die Hörsäle, nachdem das Ultimatum des Rektors abgelaufen war (pflichtlektüre-online berichtete). Neben der Forderung nach Verbesserung der Lehre, wollen die Studenten auch, dass die Anwesenheitslisten abgeschafft werden.

Nach der Abschaffung der Anwesenheitspflicht: Droht jetzt die Leere im Hörsaal? Foto: Gözde Otman/ stockxchng
Anfang Dezember hat Studiums-Prorektor Franz Bosbach die Fakultäten über das neue Verfahren für Vorlesungen und Übungen informiert: „Die Pflicht zur regelmäßigen Anwesenheit von Studierenden in Lehrveranstaltungen ist […] wegen des Rechts der Studierfreiheit […] rechtlich nur in begrenztem Umfang zulässig.“ Das habe das Justitiariat der Universität festgestellt. Eine Pflicht an Veranstaltungen teilzunehmen könne nur gelten, wenn Studenten aktiv teilnehmen müssen – wie bei Laborpraktika, Exkursionen, Kolloquien und Projekten. Halte der Dozent alleine einen Vortrag, so Bosbach weiter, sei die regelmäßige Anwesenheit „zur Erreichung des Lernziels dagegen nicht regelmäßig erforderlich“.
Pflichtveranstaltung ungleich Anwesenheitspflicht
Teilnahmenachweise würden sogar den Studiengängen widersprechen. So müssten, laut Bosbach, Studenten im Bachelor- und Masterstudiengang einen oder mehrere Leistungsnachweise erbringen. Auch der Begriff „Pflichtveranstaltung“ heiße nicht, dass regelmäßige Anwesenheit nötig sei. Das bedeute lediglich, dass die Studenten sich das nötige Wissen für das Modul und einen „erfolgreichen Abschluss“ aneignen müssten – dieses Wissen müssten sie dann in Prüfungen unter Beweis stellen.

Bereits am 8. Dezember forderte das Rektorat der Uni Duisburg/ Essen die Anwesenheitspflicht in Vorlesungen und Seminaren aufzuheben. Foto: Marc Patzwald
„Es braucht gegenseitiges Vertrauen“
Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk findet den Hinweis des Prorektors gut: „Wenn die Aufhebung dazu führt, dass Studenten selbstbestimmter und freier lernen, begrüßen wir das.“ Anwesenheit sage letzten Endes nichts über die Lernleistung aus. „Durch Bologna wurde vieles überreguliert“, erklärt Grob, „und jetzt müssen wir ein vernünftiges Mittel finden.“ Das Justitiariat der TU Dortmund habe die Anwesenheitspflicht bisher noch nicht rechtlich überprüft, erklärt Justitiarin Maike Jubelius: „Uns ist bisher kein Auftrag erteilt worden.“ Der könne auch nur von einem Universitätsmitarbeiter gestellt werden, in diesem Fall vom Rektorat.
Und wie würden es die Dortmunder Studenten finden, wenn Vorlesungen ohne Anwesenheitspflicht wären? Würden sie dann überhaupt noch zu den Vorlesungen kommen?
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