„Böhmermann-Paragraf“ bleibt vorerst im Strafgesetzbuch

Der Paragraf, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter verbietet, bleibt vorerst in Kraft. Mehrere SPD-geführte Bundesländer hatten gefordert, dass Paragraf 103 sofort aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Dabei wurden sie von einer Mehrheit der Länder überstimmt. 

Bundeskanzlerin Angela Merkel wollte den Paragrafen 2018 erst abschaffen. Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Thüringen war das nicht schnell genug. Sie stellten einen Antrag auf sofortige Entfernung des Paragrafen, der allerdings keine Mehrheit unter den Ländern bekam. Die ist nötig, damit er an den Bundesrat weitergeleitet wird.

Durch die Klage des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Satiriker Jan Böhmenmann bekam der Paragraf große Aufmerksamkeit. Er sieht für die Beleidigung von Staatsoberhäuptern bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe vor. Neben der strafrechtlichen Klage geht Erdogan auch zivilrechtlich gegen Böhmenmann vor.

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