Laptop an, Stecker rein – so einfach könnte Internet sein. Das ist es in den Dortmunder Studentenwohnheimen aber leider nicht. Jüngstes Problem: Ungereimtheiten im Netzvertrag. Für die Bewohner des Dorfs, der Ostenbergstraße und allen anderen Wohnheimen in Dortmund lohnt sich deshalb ein zweiter Blick in ihren Internetvertrag. Schwarz auf weiß heißt es darin, der Internetprovider Euromicron könne Nutzerdaten speichern und überprüfen. Laut Bundesverfassungsgericht ist diese Praxis nicht mehr erlaubt – doch das Unternehmen gibt Entwarnung. Quelle Teaserfoto: Thorsten Freyer / pixelio.de
Von Ildiko Holderer und Henrik Veldhoen
Den Vertrag mit der Internetfirma hatte Julia unterschrieben, noch bevor sie in das Studentenwohnheim eingezogen war. Gerade sitzt sie in ihrem Zimmer an der Ostenbergstraße und will zum ersten Mal ins Internet. Doch als sie noch einmal in den Vertrag sieht, wundert sie sich: „Meine Daten werden ein halbes Jahr gespeichert? Und überprüft auf illegale Aktivitäten? Ich dachte, das sei verboten!“
Fakt ist: Eine solcher Umgang mit den Nutzerdaten würde unter die sogenannte Vorratsdatenspeicherung fallen. Doch diese Regelung kippte das Bundesverfassungsgericht nach einer Massenklage von über 35 000 Bürgern im März 2010.

Probleme mit dem Internet? Erste Hilfe bieten die Netzwerk-AGs der Wohnheime. Eine Übersicht gibt es im Studi-Wiki. Foto: Ildiko Holderer
Auf Nachfrage von pflichtlektuere.com räumt der zuständige Provider Euromicron Fehler im Vertrag ein. Doch die Firma entwarnt: „Die entsprechende Formulierung im Antragstext wird derzeit überarbeitet und eine aktualisierte Fassung steht in Kürze zur Verfügung.“ Trotzdem: Bei hunderten von Studenten liegt derzeit ein fehlerhafter Vertrag im Schrank. Was bedeutet das für sie? Wurden sensible Nutzerdaten bislang gespeichert und gescannt?
„Mit der Änderung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgte keine Speicherung der Verkehrsdaten mehr“, versichert die Firma in einem Schreiben, das der pflichtlektüre vorliegt. Nur wenn ein richterlicher Beschluss vorliege, werde das Unternehmen tätig: Dann erst überprüfe Euromicron, wer welche Seiten aufgerufen hat. Zudem bezieht sich die Firma auf eine andere Stelle in ihrem Vertrag, an der sie schreibt, sie handle stets nach geltendem Recht.
Dies ist jedoch nicht immer eindeutig – hier ist die Bundesregierung in der Pflicht. Nach einer Richtlinie der EU muss sie ein völlig neues Gesetz zur Datenspeicherung auf den Weg bringen. Bis Ende des Jahres hat sie Zeit. Doch das FDP-geführte Justizministerium und das Ministerium für Inneres (CSU) werden sich nicht einig, die Lage scheint festgefahren.
Wann der überarbeitete Vertrag des Internet-Providers Euromicron vorliegt, ist noch unklar. Doch nicht nur bezüglich der Datenspeicherung ist der Vertrag für Nutzer missverständlich. Auch andere Stellen sind uneindeutig. So schreibt Euromicron, die Nutzung bestimmter „Hard- und Softwarekomponenten“ sei verboten. Welche das sind, wird aber nicht genannt. Auf Nachfrage erklärt die Firma, verbotene Komponenten gebe es explizit gar nicht. „Sollte sich dies in Zukunft ändern, werden wir die Nutzer über das Studentenwerk entsprechend informieren,“ versichert ein Sprecher von Euromicron.

Die Server für das Netz in den Studentenwohnheimen stehen auf dem Uni-Gelände. Zuständiger Provider ist allerdings die Firma Euromicron, seit mehr als zehn Jahren vom Studentenwerk beauftragt. Foto: C. Nöhren / pixelio.de
Erste Hilfe bei Problemen mit dem Internet leisten die Netzwerk-AGs der jeweiligen Studentenwohnheime. Oft hätten die Nutzer Fragen zu Viren und Softwareproblemen. „Am häufigsten funktioniert das Internet in den Wohnheimen aber deshalb nicht, weil sich die Studenten mit einer falschen Mac-Adresse angemeldet haben“, sagt Cajus Korn von der Netzwerk AG der Ostenbergstraße 97-101.
Die Miete in den Dortmunder Studentenwohnheimen beträgt zwischen 180 und 245 Euro monatlich. Nach Angaben des Studentenwerks liegt der kalkulatorische Anteil für die Internetnutzung zur Zeit bei 4,09 Euro. Dafür seien die Studenten gegen Angriffe etwa durch Hacker von außen weitestgehend geschützt. Laut der Providerfirma Euromicron müssen sich die Bewohner derzeit keine Sorgen um die Sicherheit ihrer Daten machen. Auch wenn sie einen Vertrag unterschrieben haben, der so nicht stimmt.
Hilfe bei Internet-Problemen im Studentenwohnheim
Vor allem angehende Informatiker engagieren sich in den sogenannten Netzwerk-AGs. Sie sind auch für das Sperren von Internetanschlüssen in Studentenwohnheimen zuständig. Hauptgrund für eine Sperrung sei die Überschreitung des erlaubten Datenvolumens von zehn Gigabyte. Gesperrt werden auch Rechner, von denen Viren, Würmer und Spam-Mails verbreitet werden – die Sperrung erfolge „zum Schutz der anderen Intranet-Nutzer“, erklärt Cajus Korn von der Netzwerk AG der Ostenbergstraße 97-101.
Unter http://vpw.wh.uni-dortmund.de/informationen/transferkonto.html können Internetnutzer in den Wohnheimen überprüfen, wie viel Volumen ihnen noch zur Verfügung steht. Für Internet-Notfälle hat der Provider Euromicron unter 02129-5860281 eine Hotline eingerichtet.
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