Wer ab dem kommenden Wintersemester an der TU auf Lehramt studieren möchte, muss mit einem Numerus Clausus rechnen. Das hat für Streit zwischen Asta und Rektorat gesorgt. Ein Gespräch zwischen dem Asta-Vorsitzenden Marc Hövermann und Prorektor Metin Tolan konnte nach Asta-Angaben keine Klärung bringen – im Gegenteil. Die Uni möchte sich zum Thema nicht weiter äußern.
Bereits seit Anfang Februar schwelt der Konflikt zwischen Rektorat und Studierendenvertretern. Grund dafür ist der öffentliche Widerstand gegen die geplante Zulassungsbeschränkung, den der Asta in einer Presseerklärung und in einem Artikel der Ruhr Nachrichten formulierte. Die Studierendenvertreter befürchten, dass der Numerus Clausus (NC) kleine Lehramtsstudiengänge ausbluten lassen könnte. Zudem kritisieren sie, dass die Zulassungsbeschränkung ausgerechnet den doppelten Abiturjahrgang trifft. Statt neuen Beschränkungen fordert der Asta mehr finanzielles Engagement von Land und Uni.
Mehr oder weniger Studienplätze?
Bislang ging der Asta davon aus, dass durch den NC nur noch 1080 neue Studienplätze zur Verfügung stehen würden – im Gegensatz zu 1800 in diesem Wintersemester. Diese Zahl wollen die Studierendenvertreter von der Universitätsverwaltung erfahren haben.

Der Asta-Vorsitzende Marc Höverman sieht derzeit keine Lösungsbereitschaft des Rektorats. Fotos: Christopher Ophoven, Teaserbild: Bastian Pietsch
Die TU präsentiert auf ihrer Homepage allerdings andere Zahlen: Trotz NC-Einführung soll es für den doppelten Abiturjahrgang so viele Lehramts-Studienplätze geben wie nie zuvor. Eine genaue Zahl könne sie aber noch nicht nennen. „Wenn die Uni sagt, wir erheben die tatsächliche Zahl von Studienplätzen noch, aber es werden auf jeden Fall mehr als bisher, ist das für mich ein Widerspruch“, sagt der Asta-Vorsitzende Marc Hövermann.
Er traf sich bereits am 21. Februar mit Metin Tolan, Prorektor Studium der TU. Das Vier-Augen-Gespräch sollte den Streit eigentlich schlichten. Doch es sei nicht konstruktiv verlaufen, sagt Hövermann: „Es ist keine Annäherung zwischen den Positionen in Sicht. Aus meiner Sicht zeigt Herr Tolan keine Lösungsbereitschaft.“
Asta lehnt Entschuldigung ab
Kurz zuvor hatte die TU vom Asta eine öffentliche Entschuldigung gefordert. Diese Forderung habe Tolan in dem Gespräch noch einmal wiederholt, so Hövermann. Der Prorektor habe vorgeschlagen, dass der Asta sich bei dieser Entschuldigung darauf berufen solle, dass ihm zunächst keine korrekten Zahlen zu neuen Studienplätzen vorlagen. „Das würde bedeuten, dass wir die Zahlen quasi erfunden haben“, sagt Hövermann. „Die anscheinend überholte Zahl 1080 haben wir uns aber nicht ausgedacht, sondern aus der Universitätsverwaltung erhalten.“
Er wisse nicht einmal, für was genau sich der Asta entschuldigen solle, sagt der Asta-Vorsitzende. „Das Einzige, was ich von Rektorin Ursula Gather gehört habe, ist, dass wir durch unsere Äußerungen über den NC in dem Artikel in den Ruhr Nachrichten den Ruf der Uni beschädigt hätten.“ Davon will Hövermann aber nichts wissen: „In dem Artikel haben wir einfach nur unser Bedauern über die NC-Einführung geäußert.“
Zum jetzigen Zeitpunkt lehne er eine Entschuldigung deshalb ab. „Sollte sich herausstellen, dass wir Fehler gemacht haben, würden wir uns natürlich entschuldigen“, sagt der Asta-Vorsitzende.
Studierendenvertreter nicht in Entscheidungsprozess einbezogen
Auch über das Zustandekommen der Kritik in den Ruhr Nachrichten gibt es offenbar unterschiedliche Meinungen. „Herr Tolan vertritt die Position, dass wir die Ruhr Nachrichten von uns aus kontaktiert haben. Das ist aber nicht richtig: Wir haben eine Anfrage der Redaktion beantwortet“, sagt Hövermann. Dennoch habe ihn Tolan in dem Gespräch erneut aufgefordert, die Kommunikation mit der Zeitung an das Rektorat weiterzugeben.
Hövermann beklagt, dass die Studierendenvertreter nicht in den Entscheidungsfindungsprozess zum Lehramts-NC einbezogen worden seien. „Von der Entscheidung, den NC einzuführen, haben wir einen Tag vor der letzten Senatssitzung am 24. Januar durch die Lehramtsfachschaften erfahren. Die Entscheidungsfindung fand in einer nur mit Professoren besetzten Arbeitsgruppe statt.“
Numerus Clausus für die Bildungswissenschaften
Wer in Dortmund auf Lehramt studiert, muss verpflichtend das Fach Bildungswissenschaften belegen. Bislang ist der Zugang zum Lehramtsstudium über die einzelnen Fächer geregelt, die teilweise zulassungsbeschränkt sind. Die Bildungswissenschaften sind zulassungsfrei. Ab dem kommenden Wintersemester soll ein universeller Numerus Clausus (NC) für die Bildungswissenschaften gelten. Er würde alle Lehramtsstudiengänge bis auf die Sonderpädagogik betreffen – also Gymnasiallehramt, Grund-, Real-und Hauptschullehramt, Gesamtschullehramt sowie Lehramt an Berufskollegs.
Im Gegenzug zum neuen NC sollen alle Lehramtsfächer außer Germanistik und Sozialwissenschaften für das Gymnasium und Psychologie für Gymnasien und Berufskollegs zulassungsfrei werden. Universitätsintern ist die NC-Einführung beschlossene Sache – sie muss nur noch vom Wissenschaftsministerium genehmigt werden.
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In einzelnen Fakultätsräten habe es zwar Diskussionen gegeben, aber nicht in der Tiefe, wie sich die Studierendenvertreter das gewünscht hätten. „Aus Sicht der betroffenen Fachschaften wurde ihnen gegenüber nicht deutlich gemacht, dass der Numerus Clausus fächerübergreifend ist“, sagt Hövermann.
Die TU verweist in ihrer öffentlichen Begründung zur NC-Einführung darauf, dass sich die Entscheidung ausschließlich an der vorhandenen Kapazität orientiere. Diese sei eine rein rechnerisch ermittelte Zahl, die nicht weiter abgestimmt werden könne.
Gegensätzliche Meinungen zu Kapazitäten
Die Uni spricht davon, dass in den Lehramtsfächern in den letzten Jahren erschwerte Studienbedingungen geherrscht hätten. Die Kapazitäten seien dort bereits bis an die Grenze der Möglichkeiten ausgeweitet worden; die Ausbildung habe zunehmend an Qualität eingebüßt. Eine weitere Kapazitätserhöhung in den Bildungswissenschaften sei daher nicht möglich. „So würde eine Erhöhung der Kapazität eine fast unlösbare Situation in der Raumversorgung für die dann benötigten Seminare bedeuten“, heißt es in der Stellungnahme.

Der Asta der TU wäre gerne in die Entscheidungsfindung zum NC einbezogen worden.
Der Asta-Vorsitzende widerspricht: „Aus unserer Sicht gibt es genügend Räume, um das Lehrangebot auszuweiten. Wir haben den aktuellen Raumreport vorliegen, nach dem Engpässe eher gering sind. Zumal in der Lehrerausbildung der wesentliche Lehrbetrieb häufig von Dienstag bis Donnerstag stattfindet.“
Prorektor Tolan habe ihm in dem Gespräch vor zwei Wochen vorgeworfen, Privatinteressen zu vertreten und nicht die Interessen der TU-Studierenden. Dabei seien auch die Fachschaftsräte einer Meinung mit dem Asta. „Es wurde kritisiert, dass wir als Asta aufgrund der geringen Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Studierendenparlament kaum jemanden repräsentieren würden, da wir ja bestenfalls von einem verschwindend geringen Teil der Studierenden gewählt worden seien“, sagt Hövermann und findet, dass Tolan dem Asta damit die demokratische Legitimation abgesprochen habe.
Die TU Dortmund wollte sich auf Nachfrage nicht zu den Vorgängen äußern. Man werde vorerst keine weiteren Anfragen zum Thema NC beantworten, so Sprecherin
Angelika Mikus. Stattdessen verwies sie auf die „Fakten zum Zugang ins Lehramtsstudium an der TU Dortmund“ auf der Uni-Homepage.
pflichtlektüre: Hintergründe zum Lehramts-NC
web: Darstellung der Uni zum Lehramts-NC
web: Bericht auf dem Blog „Ruhrbarone“ zum Streit um den Lehramts-NC
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