Zweimal aufs Smartphone getippt und wenige Minuten später fährt das Taxi vor. Gelb muss es aber nicht sein und ein Profi sitzt auch nicht hinterm Steuer – denn mit Uber Pop kann jeder zum Taxifahrer werden. Die Erfinder der App versprechen, dass das wesentlich günstiger ist, als mit einem der altbekannten gelben Taxis. Seit Mitte April gibt’s Uber Pop in Berlin – Düsseldorf und Köln sollen bald folgen. Vor allem aus der Taxi-Branche kommt aber reichlich Kritik.

In Los Angeles gibt es häufig Fahrten, die durch die App Uber vermittelt wurden. In Deutschland wird Uber häufig kritisiert. Foto: Joakim Formo / flickr.com / Teaserbild: Andreas Morlok / pixelio.de
Den Anbieter Uber gibt es mittlerweile in 36 Ländern. Vor allem in den Metropolen der USA werden schon seit 2009 Fahrten über die App vermittelt. Auch in Paris und Brüssel sind Autos für Uber unterwegs. In der französischen Hauptstadt entbrannten aber immer wieder Proteste gegen die neue Taxi-Konkurrenz. Mehrfach wurden Autos, die für Uber durch die Stadt fuhren, attackiert.
Mitte April ist Uber mit seinem Angebot Uber Pop in Berlin gestartet: Nun kann auch in der deutschen Hauptstadt jeder zum Chauffeur werden. Die Fahrer müssen dafür mindestens 21 Jahre alt sein und einen Führerschein und ein eigenes Auto haben. Die Fahrgäste bestellen sich ein „Uber-Auto“ mit dem Smartphone. Der Fahrer wird benachrichtigt und holt seinen Kunden ab. Das Smartphone misst die gefahrenen Kilometer und die Zeit. So wird der Preis für die Fahrt ermittelt und von der Kreditkarte des Kunden abgebucht.
Wie viel kostet eine Fahrt mit Uber?
Ähnlich wie bei einem Taxi gibt es einen Grundpreis, dazu kommt ein Betrag pro Minute und gefahrenem Kilometer. Je nach Stadt variieren die einzelnen Beträge. Den ungefähren Preis berechnet vor der Fahrt auch die App. In Berlin kostet eine Strecke zum Beispiel ein Euro Grundpreis, 35 Cent pro Minute und ein Euro pro Kilometer. Uber wirbt damit, dass eine Fahrt so bis zu 20% günstiger ist als mit einem Taxi.
Zusätzlich richtet sich der Preis aber auch nach Angebot und Nachfrage. Ist die Nachfrage hoch, kommt das sogenannte „Surgepricing“ als Multiplikator zum Normal-Preis hinzu. Das hat in Boston bei Schneefall schon zu einer Vervierfachung geführt. Bei den Taxis dagegen gibt es feste Tarife: In Berlin liegt der Grundpreis bei 3,20€ und 1,65€ pro Kilometer (1,28€ ab dem achten Kilometer).
Große Bedenken gegen das Modell von Uber Pop hat der Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP), Thomas Grätz: „Uber stiftet zur unzulässigen Personenbeförderung an“, sagt der Rechtsanwalt. „Die Fahrer machen sich strafbar, weil sie eine gewerbliche Fahrt anbieten ohne dafür eine Lizenz zu haben.“ Im Gegensatz zu Mitfahrzentralen, bei denen nur wenig Geld für die Fahrt gezahlt werde, liege der Preis bei Uber Pop deutlich über einer Grenze, ab der eine Genehmigung notwendig sei.
Nach einem Bericht der Tageszeitung Welt will Uber in den nächsten Monaten trotzdem in weiteren deutschen Städten starten. Mit Düsseldorf und Köln wären Uber-Autos dann auch in NRW unterwegs. Für beide Städte sucht das Unternehmen zurzeit neue Mitarbeiter. Gerne hätten wir mit Uber über den Start in NRW und die Kritik aus der Taxi-Branche gesprochen. Eine Antwort auf unsere Anfrage haben wir allerdings noch nicht erhalten.
Unterlassungsklage wird nicht vollstreckt

Nach einer kurzen Registrierung kann der Smartphone-Besitzer ein Auto mit Chauffeur von Uber bestellen. Screenshot: Uber
Den ersten juristischen Dämpfer aus Deutschland bekam Uber Mitte April vom Landgericht Berlin – also fast zeitgleich mit dem Start des Fahrdienstes in der Hauptstadt. Dem Unternehmen wurde der Limousinenservice „Uber Black“ untersagt. Mit diesem Modell ist der Anbieter ursprünglich gestartet. Im Gegensatz zu Uber Pop fahren hier professionelle Fahrer – das macht die Fahrt für den Kunden etwas teurer. Solche Mietwagen-Unternehmen gibt es viele. Was das Gericht aber bei Uber Black bemängelte: Uber hatte seine Fahrer dazu aufgerufen, sich zu Stoßzeiten im Stadtgebiet aufzuhalten, um schnell Fahrgäste aufzunehmen. Das Gericht verweist darauf, dass ein Mietwagen immer erst zurück an seinen Betriebssitz zurückkehren muss, bevor er wieder neue Gäste aufnehmen darf. Im Gegensatz zum Taxi dürfen sie sich nicht bereithalten und herangewunken werden. Uber Black gibt es in Berlin schon seit Anfang 2013. Und auch in München kann per App eine Limousine mitsamt Profi-Fahrer bestellt werden.
Der Kläger, der Berliner Taxi-Unternehmer Richard Leipold, hat vom Gericht somit Recht bekommen. Aber er wird die Unterlassungsklage nicht vollstrecken. Der Welt am Sonntag sagte Leipold: „Sollte Uber in letzter Instanz wider Erwarten Recht vor dem Europäischen Gerichtshof bekommen, könnte mich der Konzern mit millionenschweren Schadensersatzansprüchen überziehen.“ Das finanzielle Risiko gegen das Unternehmen aus Amerika doch noch zu verlieren, war ihm zu groß.
Uber: Finanziell gut ausgestattet mit bekannten Sponsoren
Laut der amerikanischen Nachrichten-Seite Bloomberg hat Uber zurzeit einen Wert von 3,5 Milliarden Dollar. Nach dem Bericht könnte das Start-Up in diesem Jahr sogar 10 Mrd. Dollar schwer werden. Vor kurzem hat auch Google das 2009 gestartete Unternehmen für sich entdeckt. Der Routenplaner der Google Maps App schlägt seit dem letzten Update auch vor, Uber zu nutzen. Auf der Website von Uber ist Google zudem als Investor aufgeführt. In der Liste findet sich unter anderem auch die Investment-Bank Goldman Sachs.
Einen großen Fan hat Uber in der Politik: Die EU-Kommissarin für digitale Agenda, Neelie Kroes, reagierte entsetzt auf das Urteil eines Brüsseler Gerichts, das Uber Pop untersagte. Die Entscheidung sei nicht zum Schutz der Fahrgäste, sondern zum Schutz des Taxi-Kartells, schreibt Kroes. Das Brüsseler Gericht solle Uber helfen, die geltenden Standards zu erfüllen, anstatt es zu verbieten. Zur Entscheidung des Berliner Landgerichts gegen Uber Black twitterte die EU-Kommissarin:
First Brussels, now Berlin? Europe should embrace innovation, not ban it. http://t.co/A0ktGbalOl #UberIsWelcome
— Neelie Kroes (@NeelieKroesEU) 22. April 2014
Der BZP bleibt davon unbeirrt. Der Verband bereitet zurzeit eine Klage vor. Thomas Grätz ist sich sicher: „Uber verstößt mit Uber Pop gegen deutsche Gesetze und das wissen die auch.“
1 Comment