
8,50 Euro für eine Stunde Arbeit: Seit eineinhalb Jahren gibt es das Mindestlohngesetz.
Mehr Geld in der Tasche – wer wünscht sich das nicht? Mit der Einführung des Mindestlohns vor eineinhalb Jahren ist in Deutschland ein Stundenlohn von 8,50 Euro festgelegt worden. Auch Studierende der Ruhrunis profitieren vom einheitlichen Lohn – oder gibt es Ausnahmen? Wir haben auf dem Campus nachgefragt.
“Ich habe keinen direkten Vergleich”, sagt Greta Baehr. Weil sie sich einen Nebenjob erst nach der Einführung am 1. Januar 2015 gesucht hat, verdient die Studentin der Erziehungswissenschaft schon immer den Mindestlohn. Und trotzdem hat es sich etwas verändert.
Durch den Lohn seiner zwei Nebenjobs kann sich auch Luis Mallée mehr leisten. Neben der Uni jobbt er im Konzerthaus als Bühnenhelfer. Am Wochenende ist er im Stadion beim BVB zu finden – als Kellner an der Biertheke. „Ich verdiene im Konzerthaus 10,20 Euro die Stunde und im Stadion neun Euro”, sagt er. Während seiner Schulzeit jobbte der Lehramtsstudent in einem Getränkemarkt. Im Vergleich dazu verdient er jetzt richtig gutes Geld…
Nicht nur für sich selbst sieht Luis die Einführung des einheitlichen Stundenlohns als “eine gute Sache”.

Isabelle Sobczak
„Ich musste plötzlich nicht mehr darauf achten, ob ich beim Feiern mehr Geld ausgebe”, sagt Isabelle Sobczak, als wir sie um ein Fazit zum Mindestlohn bitten. Als das Gesetz Anfang 2015 eingeführt wurde, hat sie in einer Fahrschule gearbeitet und die Veränderung dadurch “hautnah” miterlebt: „Vorher gab es fünf Euro pro Stunde, nach der Einführung 8,50 Euro.”
Auch an der TU Dortmund gibt es Nebenjobs für Studierende, bei denen der Mindestlohn gezahlt wird. Als studentischer Mitarbeiter am Lehrstuhl Musik an verdient Hai-Till Pham sich Geld dazu.
Neben den positiven Auswirkungen des einheitlichen Stundenlohns gibt es aber auch einige Probleme.
Wissenswertes rund um den Mindestlohn
Fotos und Videos: Christian Woop & Jule Zentek