Abfallwirtschaft
Ein bundeseinheitlicher Mindestlohn gilt für Beschäftigte in der Abfallwirtschaft. Seit Februar 2013 liegt die Lohnuntergrenze hier bei 8,68 Euro. Das macht ein Bruttolohn von ungefähr 1.390 Euro pro Monat. Dieser Mindestlohn gilt für rund 175.000 Beschäftigte nicht nur in der Müllentsorgung und im Recycling, sondern unter anderem auch im Winterdienst und in der Straßenreinigung.