Regierung möchte Kooperationsverbot lockern

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 30. Mai, den Vorschlag von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) gebilligt, eine Grundgesetz-Änderung zum Kooperationsverbotes im Bildungssektor auf den Weg zu bringen. Der Gesetzesentwurf soll das bisherige Verbot  lockern. Bislang war die Förderung durch den Bund, zum Beispiel bei der „Exzellenz-Initiative“, immer zeitlich begrenzt. Der Bund soll nun die Länder bei Schulen und Hochschulen finanziell stärker unterstützen.

Nur zwei Wörter sollen die bisherige Regelung ändern und die Weichen für eine langfristige Mitfinanzierung des Bundes stellen. 2006 wurde im Zuge der Fördealismusreform das sogenannte Kooperationsverbot eingeführt. Seitdem besagt Artikel 91b des Grundgesetzes, dass Bund und Länder nur bei „Vorhaben in Wissenschaft und Forschung an Hochschulen zusammenarbeiten“ dürfen. Schavan strebt nun eine Änderung der Formulierung in „Einrichtungen und Vorhaben“ an. So könnten in Zukunft also nicht mehr nur befristete Projekte (Vorhaben) vom Bund gefördert werden, sondern auch feste Einrichtungen an Hochschulen.

Zwar brachte das Kabinett Schavans Vorschlag am Mittwoch auf den Weg, der Beschluss ist aber noch längst nicht entschieden. Bundestag und Bundesrat müssten noch mit einer Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetz-Änderung stimmen. Die Parteien – vor allem SPD und Grüne – sind sich uneinig: Die Änderung helfe zum Beispiel nur einigen wissenschaftlichen (Elite-)Einrichtungen, nicht aber dem ganzen Bildungssektor.

Schulen werden bei der Umformulierung des Artikels nicht berücksichtigt. Daher steht auch die Forderung nach kompletter Abschaffung des Kooperationsverbotes im Raum. Auch Professor Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), teilt mit: „Eine langfristige, verlässliche Mitfinanzierung des Bundes in Ergänzung zu befristeten Sonderprogrammen muss möglich werden. Eine entsprechende Ergänzung des Artikels 91b würde das Tor dafür öffnen, wobei der Formulierungsvorschlag der Bundesregierung für die Erreichung dieses Zieles aber noch klarer gefasst werden könnte.“

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