Freispruch im Bochumer Blogger-Prozess

Bochum. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat die Revision gegen den Freispruch des Bloggers Martin Budich zurückgezogen. Budich wurde Aufruf zur Gewalt gegen eine Nazi-Demo vorgeworfen. Dem Urteil war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen.

Stein des Anstoßes war ein Flyer mit dem Slogan „Kein Zuckerschlecken für Nazis“, den der Bochumer Blogger Budich 2008 auf der Internetseite bo-alternativ.de veröffentlicht hatte. Mit diesem wollte er einen NPD-Aufmarsch verhindern.

Der Fall beschäftigte die Staatsanwaltschaft Bochum über Jahre. Erst jetzt – nach vier Runden – zog sie die Revision gegen einen Freispruch vom November 2010 zurück, wodurch der Freispruch Budichs rechtskräftig wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert