Wie du mit deinem Sofa Geld verdienst

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Feiern, reisen, essen. Das Studentenleben ist teuer und der normale Studierende knapp bei Kasse. Mit Nebenjobs als Kellner, Verkäufer oder Nachhilfelehrer versuchen die meisten Studierenden, ihren Geldbeutel zu füllen – und müssen dafür ihre Freizeit opfern. Dabei gibt es eine Möglichkeit, seine Finanzen ohne große Mühen in den Griff zu kriegen: Ein Zimmer oder Sofa an Gäste untervermieten. Dabei muss man auf einige Dinge achten – sonst droht sogar die Kündigung.

„Wir bessern durch Untervermietung unsere Haushaltskasse auf“, sagt Carsten, Student aus Dortmund. Mit seinen zwei Mitbewohnern vermietet er etwa viermal im Monat ein freies Zimmer an Touristen, die nach Dortmund kommen. Dabei bieten die drei keinen Luxus an. Im Gegenteil – das Zimmer beinhaltet nur das Nötigste: zwei Sofas, Kissen und eine Decke. Kein großer Aufwand also für das Taschengeld, das sich die WG ohne viel Aufwand dazuverdient.

Gäste aus aller Welt

Auf Plattformen wie Airbnb und Wimdu kann man einzelne Zimmer oder Wohnungen für einen Tag bis einige Monate zur Untermiete anbieten. Mehr als 14 Millionen Menschen weltweit nutzen laut Gesellschaft für Beteiligungen und Immobilienentwicklungen (GBI) diese Angebote. Einige möchten ihre Haushaltskasse aufstocken, andere decken damit sogar ihre Miete ab oder wollen einfach nur interessante Menschen kennen lernen.

„Wir hatten Gäste aus aller Welt. Aus Osteuropa, Asien, Brasilien… alles war dabei“, sagt Carsten. Die Gäste dürfen Küche und Bad mitbenutzen und dabei komme man ab und zu in ein Gespräch. Er sieht für Gäste in privaten Übernachtungen die Möglichkeit, günstig zu reisen und Insider-Informationen über die Stadt von den Vermietern zu bekommen.

Gerade als Student sei das Untervermieten eine gute Möglichkeit, ohne Zeitverlust Geld zu verdienen. Man kann selbst entscheiden, wie viel man für die Vermietung nehmen will und den Preis auch immer wieder ändern. Carsten und seine Mitbewohner nehmen 20 Euro pro Nacht – egal, ob ein oder mehrere Gäste kommen. Die Gäste bemerkt Carsten kaum – meistens sieht er sie nicht und sie kommen wirklich nur über Nacht in die Wohnung. Also leicht verdientes Geld ohne Risiko?

Probleme beim Nebenverdienst

Die Untervermietung muss unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden. Sonst ist das Untervermieten gesetzwidrig und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Zudem besteht bei Internetplattformen, die private Übernachtungsmöglichkeiten anbieten, natürlich die Gefahr, dass Personen etwas kaputt machen oder in der Wohnung klauen. Bisher hatten Carsten und seine Mitbewohner kaum Probleme mit Gästen. Nur einmal seien welche stark alkoholisiert und lärmend nach Hause gekommen – die WG fand das aber nicht so dramatisch.

Für Studierende könnte es zum Problem werden, wenn sie sich voll und ganz auf Untervermietung als Nebenverdienst verlassen – schließlich ist das Anbieten einer Wohnung oder eines Zimmers im Internet keine Garantie für eine Untervermietung. Carsten und seine Mitbewohner haben zwar etwa vier Gäste im Monat – es gibt aber auch Wochen, in denen keiner kommt.

„In der BVB-Saison werden wir natürlich eher gebucht“, erklärt Carsten. Da suchen viele Fans günstige Übernachtungsmöglichkeiten.

Carsten und seine Mitbewohner sind aber zufrieden mit der Anzahl der Buchungen – sie sind aber auch nicht wählerisch. Bisher hat die WG noch keine Buchungsanfrage abgelehnt.

Neben diesen kleinen Hürden sind private Untervermietungen laut Carsten die perfekte Möglichkeit, nebenbei ein bisschen Geld zu verdienen. Man muss sein Angebot einfach gut auf der Plattform verkaufen und einen realistischen Preis ansetzen. Die vier Vermietungen im Monat können seiner Meinung aber ruhig noch mehr werden.

Worauf Du beim Untervermieten achten musst
  • Die Untervermietung muss zuvor mit dem eigenen Vermieter abgesprochen werden. Sonst ist das kostenpflichtige Anbieten einer Übernachtungsmöglichkeit laut Mieterschutzbund eine vertragswidrige Weitergabe an Dritte – und rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Mietvertrags.
  • Auch Bewohner von Studentenwohnheimen müssen mit dem Studentenwerk absprechen, ob sie eine Untervermietung anbieten dürfen. Hier kann das Studentenwerk ansonsten eine fristlose Kündigung aussprechen.
  • Eine weitere Sache, auf die private Untervermieter achten müssen, ist die Steuer. In Dortmund beispielsweise muss man 7,5 Prozent Bettensteuer an die Stadt zahlen.
  • Das regeln laut Matthias Rothermund, Geschäftsführer von DORTMUNDtourismus, die meisten Vermieter dadurch, dass die Gäste die Steuern in der Miete einfach mitzahlen.
  • In Dortmund muss man sich außerdem über Zweckentfremdung informieren, wenn man über 50 Prozent der Gesamtfläche zur Untermiete anbietet oder im Jahr mehr als 120 bis 180 Tage Untervermietung anbietet. Ansonsten kann es auch zu Geldstrafen kommen.

Teaser-/Beitragsbild: Hugues/flickr.com /CC BY-SA 2.0

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