Verfassungswidrig: 13 Wartesemester

Länger als sechs Jahre auf ein Medizinstudium zu warten ist verfassungswidrig – dass entschied ein Gericht aus Gelsenkirchen zugunsten dreier Kläger, die nach 13 Wartesemestern keinen Studienplatz bekommen haben. Nun befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Problem, berichtet Spiegel Online.

Auch Bewerber mit schwächeren Abiturnoten müssten zumindest eine realistische Chance auf Zulassung haben, befand das Gelsenkirchener Gericht. Für die Kläger ist es zwar ein Sieg, einen Studienplatz erhalten sie deshalb trotzdem nicht sofort. Auch wenn zu ihren Gunsten entschieden worden ist, haben sie keinen gerichtlichen Anspruch auf einen Platz. Da bleibt erst das Urteil des Bundesverfassungsgericht abzuwarten. Das Verfahren kann sich allerdings laut Spiegel Online noch über mehrere Jahre hinziehen.

Daher hoffen die Bewerber darauf, auch im bisherigen Verfahren im Wintersemester mit dem Medizinstudium starten zu können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert