Abzocke, AGBs und Abnehmer: Der Ticket-Schwarzmarkthandel beim Fußball

Trikot an, Schal um, ab zum Fußball! Zehntausende Menschen pilgern jedes Wochenende in die deutschen Bundesliga-Stadien. Doch was, wenn das Spiel ausverkauft ist? Wirklich keine Tickets mehr da? Doch doch, jede Menge. Es wird betrogen, gefälscht und abgezockt.

Schon auf dem Weg zum Stadion kommen sie den Fans entgegen: Es sind meistens Männer, die mit selbst beschrifteten Pappschildern umherwedeln. „Tickets?“ oder „Suche Ticket“ steht drauf. Wenige Meter weiter winken wieder Männer, diesmal mit Karten in der Hand. Bei ihnen zählt nicht das geschriebene, sondern das gesprochene Wort: „Tickets, Tickets“, schreien sie in die sich langsam fortbewegende Masse von Fußball-Fans.

Ein ausverkauftes Spiel und noch keine Eintrittskarte: Dann führt der Weg ins Stadion unweigerlich über diese Personen. Schwarze Bomberjacke, den Kragen hochgezogen, die eine Hand in der Tasche, die andere mit den Tickets in die Höhe gestreckt. Es braucht wenige Worte, um klar zu machen, wer was will. „Wie viele hast du?“, fragt der potenzielle Käufer. „Wie viele brauchst du?“, entgegnet der potenzielle Verkäufer. Die Verhandlungen beginnen. Der Bomberjacken-Mann guckt nervös immer wieder nach links und rechts. Er ist nicht allein: Ein augenscheinlicher Bekannter sucht wenige Meter weiter Tickets. Sie arbeiten zusammen: der eine kauft Karten auf, der andere vertickt sie umgehend teurer weiter. Geld und Tickets wandern von Jackentasche zu Jackentasche. Die Feilscherei läuft. Irgendwo zwischen Originalpreis und anfänglich angesetztem Preis – abhängig von der Bedeutung des jeweils anstehenden Spiels – endet die Verhandlung. Es folgt der Austausch Papier gegen Papier: Geld gegen Ticket(s). Nach zwei bis drei Minuten ist alles vorbei. Es ist das klassische Prinzip von Marktwirtschaft. Ist die Nachfrage gering, sinkt der Preis. Wollen viele noch eine Karte haben, schnellen die Summen in die Höhe. Am Ende gewinnt das gefüllte Portemonaie.

Tickethandel - Die rechtliche Seite

Grundsätzlich ist der Weiterverkauf von Tickets – egal ob für Fußballspiele oder auch Konzerte – im privaten Bereich erlaubt. Für Privatpersonen muss es möglich sein, ihr erworbenes Ticket an Dritte weiterzugeben. Sollte es sich um ein personalisiertes Ticket handeln, muss es auf den neuen Käufer umgeschrieben werden. Bei nicht übereinstimmenden Personendaten kann der Eintritt zur Veranstaltung verwehrt werden.

Beim Weiterkauf von Karten darf durchaus ein höherer als der ursprüngliche Preis verlangt werden. Wucherpreise, die also in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen, dürfen jedoch nicht angesetzt werden. Bei einem Fußballticket kann es jedoch keine Wucherpreise geben – schließlich ist niemand gezwungen, es zu kaufen.

Veranstalter beäugen den Weiterverkauf von Tickets kritisch. Sie sorgen sich vor allem um die Stabilität der Preise und die Sicherheit ihrer Veranstaltung. Daher schreiben Veranstalter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Allgemeinen Ticketbedingungen (ATB) fest, dass es verboten ist, die Tickets weiterzuverkaufen. Oder sie schränken die Weiterveräußerung zumindest ein. Die Allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen der DFL sehen beispielsweise vor, dass der Weiterverkauf durch Private möglich ist, aber nicht in jedem Fall. So darf nicht über Internetauktionshäuser verkauft werden und auch nicht zu einem höheren Preis als dem, der auf den Tickets angegeben ist.

Oftmals drohen die AGB mit Sanktionen und Vertragsstrafen. Ein zu hartes Vorgehen gegen Privatpersonen ist aber nicht möglich. Sowieso wäre nur ein Vorgehen gegen den Erstkäufer möglich, der durch den Kauf einen Vertrag mit dem Veranstalter geschlossen hat. Die AGB oder ATB sind nämlich nur im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Erstkäufer wirksam. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn personalisierte Tickets ausgegeben werden. Dann kann es untersagt werden, die Tickets an Dritte zu übertragen.

Im deutschen Strafgesetzbuch findet sich ohnehin kein Gesetz, das eine strafrechtliche Verfolgung von Tickethändlern vorsieht. Im Wettbewerbsrecht würde der gewerbliche Handel aber gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs verstoßen. Als gewerblicher Händler kann grundsätzlich derjenige angesehen werden, der regelmäßig Tickets anbietet und diese gewinnbringend verkauft. Es müssen jedoch immer die Umstände des Einzelfalls betrachtet werden.

Herzlich Willkommen auf dem Schwarzmarkt

Solche Szenen gehen in der Masse der Menschen oft unter, spielen sich aber dauernd und tausendfach rund um die Stadien der deutschen Fußball-Spitzenklubs ab. Es ist der übliche Tickethandel auf dem Schwarzmarkt. Ein Segen für Tickethändler, ein kostspieliger Eintritt für noch nicht mit Karten versorgte Fußballfans. Ein großes Ärgernis für die Vereine.

Und das dubiose Geschäft boomt. Der Ansturm auf Bundesliga-Tickets ist ungebremst. In der Saison 2015/2016 kamen laut DFB knapp 13 Millionen Besucher in die Stadien, ein Großteil der Spiele war ausverkauft. Gut für die Schwarzmarkt-Händler. Die Nachfrage nach ihren Tickets wächst stetig.

„Wir verurteilen jegliche Form des Schwarzmarkthandels“, sagt Daniel Stolpe, stellvertretender Medienverantwortlicher bei Borussia Dortmund. Der BVB und alle anderen Vereine wollen den Zuschauern einen Eintritt unter normalen Umständen und zu fairen Preisen ermöglichen.

 

Die Clubs suchen vergeblich nach Lösungen

 „Es geschieht einiges, um den Handel zu verhindern“, versichert BVB-Sprecher Stolpe. „Es werden extra Strategien ausgearbeitet, um das Geschäft einzudämmen.“ Wie solche Konzepte im Detail aussehen, dazu will Stolpe aus taktischen Gründen keine Angaben machen. Auch möchte er nicht verraten, inwieweit aufgeflogene Händler strafrechtlich verfolgt werden.

Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) arbeitet seit der Saison 2014/2015 an einem offiziellen Ticketzweitmarkt. Auf dieser Plattform im Internet können Fans zu fairen Konditionen kaufen oder verkaufen. „Der nicht autorisierte Zweitmarkt ist vielen Fans ein Dorn im Auge“, sagt Dr. Hendrik Weber von der DFL zur Einführung des neuen Systems im Bundesliga-Magazin. „Ob illegale Kartenverkäufe über Internetanbieter oder Agenturen, die Kartenpakte unter falschen Namen von den Clubs erwerben und dann zu Höchstpreisen weiterveräußern – beides ist nicht in unserem Sinne.“

Preissteigerungen um das Zehnfache

Diese Maßnahmen sagen nicht nur dem Handel auf der Straße den Kampf an. Auch das Internet ist ein beliebter und teurer Umschlagplatz für Tickets ausverkaufter Veranstaltungen. Wer sich beispielsweise kurz vor dem Finale der Fußball-Europameisterschaft im Juli 2016 im Netz auf die Suche nach Eintrittskarten begab, wurde schnell fündig. Ein Beispiel: tab-ticketbroker.de. Ein Ticket in der niedrigsten Preisklasse – Kategorie Vier – kostete 840 Euro. Der europäische Fußballverband UEFA verkaufte dieses Ticket als Veranstalter der EM ursprünglich für 85 Euro – eine Preissteigerung um fast das Zehnfache.

Websites wie Tabbroker oder auch die beliebte Seite Viagogo sind Zweitmarktplattformen, auf denen Inhaber und Inhaberinnen von Veranstaltungstickets anonym und zu selbst gesetzten Preisen ihre Karten an andere Interessenten weiterverkaufen können. Viagogo selbst definiert sich auf seiner Website in den Geschäftsbedingungen als Servicedienstleister, „der es Mitgliedern ermöglicht, andere Mitglieder zu finden, die Tickets kaufen („Käufer“) oder verkaufen („Verkäufer“) möchten“. Das Ticketportal garantiert dabei in seinen Geschäftsbedingungen, dass die Käufer ihre Tickets rechtzeitig vor der Veranstaltung erhalten. Sollte das schiefgehen, würde Viagogo nach eigener Aussage „ohne Mehrkosten Ersatztickets anbieten oder den Betrag für die Tickets zurückerstatten“.

In die Facebook-Falle getappt

Doch in der Praxis gibt es durchaus Probleme, weiß Professor Johannes Ulbricht, Justiziar beim Bundesverband für Veranstaltungswirtschaft in Hamburg. „Ich würde mir gut überlegen, ob ich bei so einer Zweitplattform mein Ticket kaufe“, sagt Ulbricht. Für ihn besteht immer ein gewisses Risiko, weil in Deutschland der Zweitmarkt nicht reguliert wird. Ein Weiterverkauf von Tickets ist prinzipiell nicht ausgeschlossen. In England, Frankreich oder Dänemark ist der Zweitmarkthandel untersagt.  

Wie man beim Ticketverkauf in die Irre geführt werden kann, das hat Christian B. erlebt. Der 25-Jährige ist Anhänger des Fußball-Bundesligisten Schalke 04. Im Februar hatte er die seltene Chance, für sich und seine Freundin zwei der begehrten Dauerkarten für die Schalker Nordkurve zu bekommen. In einer Facebook-Gruppe bot eine Frau zwei Karten zum Verkauf an. Sie müsse diese berufsbedingt abgeben. Das ist die große Chance, dachte sich Christian und kontaktierte die Verkäuferin. Er telefonierte mit der Frau aus Lübeck und vereinbarte, ihr das Geld für die verbleibenden neun Saisonheimspiele zu überweisen: 260 Euro. Im Gegenzug wollte sie ihm die Karten zuschicken.

Ausrede Autobahnunfall

Als das erhoffte Glück nach über einer Woche noch immer nicht bei Christian angekommen war, hakte er nach. „Ich habe richtig Stress gemacht. Auf der nächsten Auswärtsfahrt nach Frankfurt wollte sie mir die Tickets zuhause vorbeibringen“, erzählt Christian. Doch auch diese Übergabe platzte. „Wir wurden wieder vertröstet. Dieses Mal erzählte sie, dass sie auf der Autobahn einen Unfall gehabt hätte und ihr Mann schwer verletzt ins Krankenhaus gekommen sei. Beim nächsten Auswärtsausflug zwei Wochen später wollte sie dann aber vorbeikommen.“

In dieser Zeit stieß Christian jedoch in einer anderen Facebook-Gruppe, über die er schon mehrfach Tickets ergattert hatte, auf einen Post, der ihn vor seiner Dauerkartenverkäuferin warnte. Sie habe mit ihrem Mann einen Fanclub um mehrere tausend Euro betrogen. Daher stammten offenbar die vermeintlichen Tickets für Christian: Der Ehemann habe mehrere Dauerkarten des Fanclubs fotografiert und Einzeltickets mitgehen lassen, als er beim Vorsitzenden zuhause war. Eines dieser Fotos erhielt Christian als Angebot. „Die Tickets existierten, aber sie gehörten eben nicht ihr.“

Er telefonierte mit dem Vorsitzenden des betroffenen Fanclubs und erfuhr, wie groß das Ausmaß des mutmaßlichen Betrugs war. „Ab dem Zeitpunkt war mir klar, dass ich mein Geld nicht wiedersehen würde. Aber im Vergleich zum Fanclub bin ich ja noch glimpflich davongekommen.“ Eine Anzeige hat der Club bereits gestellt, das viele Geld werden die Fans aber wohl nicht wiederbekommen. „Bei den beiden ist anscheinend nichts zu holen“, sagt Christian. Deshalb hat er selbst keine Anzeige gestellt.

Grafik: Dauerkartenpreise der Fußball-Bundesliga 2016/2017

Abteilung Ticketkontrolle

Aus Sicht des FC Schalke 04 wäre eine Anzeige von Christian sinnvoll gewesen. Steffen Jüngst aus der Schalker Medienabteilung sagt: „Wir setzen darauf, dass betrogene Fans Anzeige bei der Polizei erstatten, damit diese dagegen vorgehen kann.“ Insgesamt sei das Ausmaß von Betrügereien bei Dauerkarten auf Schalke nicht groß. „Da die komplette Übertragung auf Dritte nicht möglich ist, beziehungsweise nur nach Rücksprache mit dem Verein, gibt es bei den Dauerkarten so gut wie keine Probleme mehr“, schildert Jüngst. Auch gefälschte Karten gebe es so gut wie nicht.

Um den Schwarzmarkthandel zu bekämpfen, hat der FC Schalke 04 die Abteilung „Ticketkontrolle“ eingerichtet. Diese geht auf verschiedenen Verkaufsplattformen gegen den Schwarzmarkt vor. Mit Viagogo waren die Schalker sogar 2013 eine kurzzeitige Werbepartnerschaft eingegangen. Nach großen Protesten der eigenen Fangemeinde sowie Streitigkeiten zwischen der Ticketbörse und dem Bundesligisten beendete ein Schiedsgericht letztendlich die Zusammenarbeit. „Zusätzlich werden zu jedem Spieltag Kontrollen vor dem Stadion durchgeführt“, sagt Jüngst. Allerdings weiß er auch: „Das Problem mit Schwarzmarkt-Handel gibt es und wird es auch vermutlich immer geben.“ Ein weiterer Lösungsversuch: Der Verein bietet seinen Fans die Möglichkeit, auf einer vereinseigenen Tauschbörse im Netz Einzeltickets oder Dauerkarten zu tauschen, um so nicht auf Zweitplattformen zurückgreifen zu müssen.

Der Schwarzmarkthandel ärgert alle, doch niemand weiß, wie man es eindämmen sollte. Dubiose Händler in schwarzen Bomberjacken und handgekritzelten Papptafeln wird es also weiterhin geben.

Auf Seite 2 der Kommentar zum Tickethandel: „Keine Macht den Schwarzmarkt-Händlern“

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