Schwere Unfälle: Handys als Beweisstück

Die Polizei darf nach schweren Unfällen das Handy der Unfallverursacher als Beweisstück beschlagnahmen und Nutzerdaten abfragen. So soll überprüft werden, ob der Fahrer kurz vor dem Unfall durch sein Handy abgelenkt war. Das war den Beamten bisher nicht erlaubt.

Auf dem Weg zur Uni am Steuer noch schnell der besten Freundin zurückschreiben, einen Anruf entgegennehmen, schnell etwas googlen: Insbesondere für jüngere Fahrer ist das häufig nur eine kleine „Alltags-Verkehrssünde“. Dabei sei das Smartphone am Steuer heute neben der Raserei die größte Gefahr für die Verkehrssicherheit, so die Polizei im Hinblick auf verschiedene Unfallstatistiken.

Polizisten dürfen nun bei schweren Unfällen auch die Handys der Unfallverursacher als Beweisstück einkassieren. Ein Richter entscheidet im Einzelfall, ob die Nutzungsdaten überprüft werden dürfen. Ermittler haben dann die Erlaubnis in den Nutzungsdaten vom Unfallzeitpunkt aus 20 Minuten zurückzugehen. Die neuen Befugnisse gehen auf ein Urteil des Dortmunder Landesgerichtes zurück.

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