Verbot für Neonazi-Aufmarsch bestätigt

Nach aktuellem Stand und dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bleibt das Verbot der Versammlungen am Freitag und Samstag für die Neonazi-Aufmärsche in Lütgendortmund und Hörde bestehen.

„Ich begrüße die heutige Entscheidung des Gerichts, das damit im Wesentlichen unsere Rechtsauffassung bestätigt hat“, teilte Polizeipräsident Norbert Wesseler am Mittwoch mit. Er geht auch davon aus, dass das Verbot weiterhin Bestand haben wird und die Versammlungen nicht stattfinden.

Die Vorbereitungen auf einen möglichen Großeinsatz am kommenden Wochenende setzt die Polizei trotzdem fort. Wahrscheinlich ist, dass der Rechtsstreit jetzt in die nächste Instanz geht. Die Neonazis können das Urteil zunächst beim Oberverwaltungsgericht Münster anfechten, bei einer erneuten Bestätigung des Verbotes dann das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe anrufen. Eine endgültige Entscheidung könnte weiterhin bis Freitagabend oder Samstagmorgen fallen.

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