Mindestlohn: 34 Cent mehr für Arbeitnehmer

fdjicvxEin paar Cent mehr die Stunde. Ab dem 1. Januar 2017 steigt der Mindestlohn von 8,50€ auf 8,84€. Einige Gewerkschaften sehen das positiv, andere finden die Erhöhung zu gering. Unternehmensverbände äußern erneut Kritik am Mindestlohn im Allgemeinen. Ein umstrittenes Thema für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch Studierende sind von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen.

8,50 € brutto. Diese Lohnuntergrenze hat die schwarz-rote Koalition vor anderthalb Jahren festgesetzt. Jetzt hat die sogenannte Mindestlohnkommission, die aus sechs Stimmberechtigten der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände besteht, eine Erhöhung auf 8,84€ angesetzt. Zu wenig, sagt die Gewerkschaft ver.di.

„Das Glas ist etwas voller als halbleer“

Ein Beispiel: Ein Kellner arbeitet Vollzeit, also 40 Stunden die Woche. Er verdient 8,50€ brutto die Stunde. Das wären im Monat etwa 1.473€. Durch die Erhöhung des Mindestlohns werden es rund 1.532€. Ist der Kellner alleinstehend oder ledig, hat er Steuerklasse 1. In NRW bekommt er ab 2017 dann etwa 1081€ netto. Etwa 70€ mehr als bei dem alten Mindestlohn. Trotzdem zu wenig, sagt Uwe Reepen, Pressesprecher von ver.di Nordrhein-Westfalen. Die Kommission hätte ruhig mutiger sein können.

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„Man hat den eigentlichen Rahmen nicht ausgeschöpft“, sagt Reepen. Menschen, die Vollzeit arbeiten, sollten vernünftig leben können. Das sei mit einem so geringen Mindestlohn schwierig. Zudem ist der Mindestlohn in Deutschland deutlich geringer als in den westeuropäischen Nachbarländern.

DGB-Vorstandsmitglied und Kommissionsmitglied Stefan Körzell sieht das anders. „Aus unserer Sicht ist das Glas etwas voller als halbleer“, sagt er und ist zufrieden mit der Erhöhung.

Kommission hat Entscheidungsspielraum

Die Mindestlohnkommission hat sich bei ihrer Entscheidung am Tarifindex orientiert. Dieser wird aus der durchschnittlichen Veränderung der Stundenlöhne, Monatsgehälter und tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeiten berechnet. In den vergangenen anderthalb Jahren betrug der Tarifindex 3,2%. Das bedeutet, dass die Gehälter um 3,2% gestiegen sind. Bei einem gesetzlichen Mindestlohn wären das 8,77€ Mindestlohn. Die Kommission hat aber einen gewissen Entscheidungsspielraum.

Bei ihrer Entscheidung berücksichtige die Kommission aber auch den jüngsten Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes – Tarifverhandlungen der Metall- und Elektrobranche waren allerdings nicht entscheidend. Auch das bemängelt Reepen. Hätte die Kommission diese Abschlüsse berücksichtigt, wäre die Erhöhung des Mindestlohns höher ausgefallen.

Das hätten sich auch einige Studierende der TU Dortmund gewünscht. Auch sie betrifft die Erhöhung des Mindestlohns.

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„Mindestlohn auf Kosten von Wettbewerbsfähigkeit“

Einige Unternehmerverbände kritisieren erneut den Mindestlohn im Allgemeinen. Vor allem für Langzeitarbeitslose und Menschen, die noch nie gearbeitet haben, sei der Mindestlohn eine Einstiegshürde, sagen die Unternehmensverbände für Dortmund und Umgebung. Zudem führe der Mindestlohn zu einer Verknappung des Praktika-Angebots und zu einer Verkürzung der Praktikumsdauer. 

„Auch ohne die angekündigte Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro pro Stunde stellt allein die Mindestlohnbürokratie eine erhebliche Belastung für den Mittelstand dar“, teilt Mario Ohoven mit, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW).  Unter anderem mit dem Mindestlohn bewirke die Große Koalition eine rückwärtsgewandte Arbeitsmarktpolitik auf Kosten unserer Wettbewerbsfähigkeit, sagt Mario Ohoven. Das heißt, dass die Gefahr besteht, dass weitere Stellen gestrichen werden oder Menschen gar nicht erst eingestellt werden.

Forderung nach Ausnahmen

Für den BVMW ist es wichtig, dass es Ausnahmen beim Mindestlohn gibt. Mindestlohn und Regulierung der Zeitarbeit würden den Einstieg von Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten in den Arbeitsmarkt erschweren. Ohoven fordert, auch für andere Gruppen wie Flüchtlinge ohne Ausbildung und Beruf entsprechende Ausnahmeregelungen zu schaffen. Zudem führe das Mindestlohngesetz zu höherer Bürokratie und Bürokratiekosten.

Demnach ist der Mindestlohn auch nach anderthalb Jahren noch ein Konfliktpunkt zwischen Gewerkschaften, Unternehmerverbänden und der Politik. Gerade die Erhöhung und deren Höhe ist umstritten.  2018 soll es neue Verhandlungen über eine erneute Erhöhung geben – neues Konfliktpotenzial für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Teaser-/Beitragsbild: Tasja Demel

 

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