Gebühren voll kompensiert

Die Ruhr-Unis können aufatmen: Das Geld, das durch die Abschaffung der Studiengebühren ab Oktober 2011 in den Unikassen fehlt, wird in nahezu voller Höhe vom Land Nordrhein-Westfalen kompensiert, teilten die Hochschulen jetzt mit. Der TU Dortmund wurden für das kommende Wintersemester Qualitätsverbesserungsmittel, allgemein Kompensationsmittel genannt, in Höhe von 6,9 Millionen Euro zugesagt.

Für die Bau- und Sanierungsmaßnahmen muss die TU 6,4 Millionen Euro selbst aufbringen. Deswegen will das Rektorat jetzt Rücklagen bilden.

Die TU Dortmund erhält für das kommende Semester Kompensationsmittel in Höhe von 6,9 Millionen Euro. Foto: TU Dortmund

Laut TU beliefen sich die Einnahmen aus den Studienbeiträgen zuletzt auf rund 13 Millionen Euro pro Jahr, also auf etwa 6,5 Millionen Euro pro Halbjahr. Die bewilligten 6,9 Millionen Euro für das kommende Semester liegen also sogar etwas über dem benötigten Betrag.

Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) und die Universität Duisburg-Essen (UDE) erhalten laut eigener Aussage ebenfalls Kompensationsmittel nahezu in Höhe der wegfallenden Studiengebühren. Die RUB hatte 2010 Einnahmen aus den Studienbeiträgen in Höhe von 20 Millionen Euro für zwei Semester. Im kommenden Semester erhält die Ruhruniversität nun 9,4 Millionen Euro vom Land.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der UDE: 2010 summierten sich die Studienbeiträge auf mehr als 22 Millionen Euro im Jahr, kompensiert werden im kommenden Semester nun 9,9 Millionen Euro.

Das Geld darf, wie die Studiengebühren zuvor, nur dazu verwendet werden, die Qualität von Studium und Lehre zu verbessern. Zudem sollen die Studenten bei der Verwendung der Mittel ein Mitspracherecht besitzen.

In dem Gesetz, das die Vergabe der Gelder regelt, ist jährlich eine Mindestsumme von 249 Millionen Euro festgeschrieben. Jedes Semester wird die Hälfte dieses Geldes anteilsmäßig auf die Hochschulen verteilt, gemessen an der Anzahl ihrer Studenten. Wenn in Zukunft mehr Geld für Studium und Lehre benötigt wird, könnte der Landtag in seinem Haushalt auch eine größere Summe pro Jahr bewilligen – vorausgesetzt dafür gibt es eine Mehrheit im Parlament.

Von Stella Peters

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