Nazi-Aufmarsch noch nicht vom Tisch

Von Anne Schwedt und Karsten Kaminski

Der Nazi-Aufmarsch für den 1. September in Dortmund-Hörde wurde von der Polizei verboten. Die Nazis pochten auf ihr Grundrecht der Demonstrationsfreiheit und reichten beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage ein, das am Mittwoch jedoch das Verbot bestätigte. Die Polizei und die Gegengruppierungen bereiten sich jedoch weiter auf den Nazi-Aufmarsch vor.

Neonazis demonstrieren auf dem "Antikriegstag" 2005  Foto: Antifa

Offen ist, ob Neonazis auf dem "Antikriegstag" - wie hier im Jahr 2005 - demonstrieren dürfen. Foto: Antifa

„Möglicherweise kommen die Demonstranten noch Freitagabend oder Samstagmorgen mit ihrer Klage durch, so dass dieDemonstration kurzfristig doch noch stattfindet. Wir als Polizei wollen kein Risiko eingehen und werden vorbereitet sein“, sagt Andreas Bergmann von der Polizei Dortmund.

Polizei: Chancen auf Verbot stehen gut

Obwohl die Neonazis in der Vergangenheit fast immer Erfolg mit ihrer Klage hatten, hält Bergmann es nicht für völlig aussichtslos, ein Verbot zu verhängen. „In der Vergangenheit hatten wir immerhin schon zwei Mal Erfolg “, sagt er. Die Chancen, dass die Polizei auch für diesen Samstag Erfolg hat, stünden auch deshalb so gut, da einer der Veranstalter der verbotenen Gruppe „Nationaler Widerstand Dortmund“ angehöre.

„Das Nazi-Problem ist jedoch nicht aus der Welt, wenn wir Demonstrationen verbieten“, sagt Bergmann. Man müsse sich nachhaltiger mit dieser Problematik befassen, so der Polizeibeamte. Seit einigen Monaten gebe es deshalb eine Sondereinheit, die sich speziell mit Nazis in Dortmund auseinandersetze: Eine Durchsuchung, bei der NPD-Materialien gefunden wurden, ist nur ein Bespiel, das Bergmann als kleinen Erfolg betrachtet.

Wie bei allen Nazi-Aufmärschen wird die Polizei auch am 1. September massiv Präsenz zeigen. Obwohl noch nicht feststeht, ob die Demonstration stattfindet, hat die Polizei bereits Verstärkung aus anderen Bundesländern herangezogen. „Für den Fall, dass die Nazis das Verbot erfolgreich zurückweisen, müssen wir gut vorbereitet sein. Wir können nur spekulieren, wie viele Menschen an dem Aufmarsch teilnehmen werden. Wir rechnen jedoch mit mehreren hundert Demonstranten“, sagt Bergmann.

Gegenseite bereitet sich weiter vor

Auch die Gegenseite rechnet noch mit einer Demonstration: Das „Bündnis Nazifrei“ hält an seinen Planungen fest. Sollte das Verbot auch am Samstag noch Bestand haben, werde man die Gegendemonstration zur Feier umgestalten, teilte das Bündnis auf Anfrage der pflichtlektüre mit.

Auch das „Forum gegen Rassismus“, das zum „Bündnis Nazifrei“ gehört, stellt sich ebenfalls darauf ein, dass die Demonstration trotz des Verbots stattfinden wird: „Die Dortmunder Naziszene hat Kontakte im ganzen Bundesgebiet. Es ist davon auszugehen, dass ein anderer Nazikader eine alternative Veranstaltung oder Demonstration anmelden wird.“ In dieser Gruppe leisten Studenten Aufklärungsarbeit über Neonazis.

Falls die Demonstration am Samstag stattfindet, wird zur Gegendemonstration aufgerufen. Dafür ist eine Rundmail über den Uni-Mail Verteiler geplant. Ob das von der Hochschulverwaltung freigegeben wird, sei unklar, teilte Johannes Blömeke, Asta Dortmund, mit.

[Update vom 29.9.2012, 15.05 Uhr]:

Nach aktuellem Stand und dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bleibt das Verbot der Versammlungen am Freitag und Samstag für die Neonazi-Aufmärsche in Lütgendortmund und Hörde bestehen.

“Ich begrüße die heutige Entscheidung des Gerichts, das damit im Wesentlichen unsere Rechtsauffassung bestätigt hat”, teilte Polizeipräsident Norbert Wesseler am Mittwoch mit. Er geht auch davon aus, dass das Verbot weiterhin Bestand haben wird und die Versammlungen nicht stattfinden.

Die Vorbereitungen auf einen möglichen Großeinsatz am kommenden Wochenende setzt die Polizei trotzdem fort. Wahrscheinlich ist, dass der Rechtsstreit jetzt in die nächste Instanz geht. Die Neonazis können das Urteil zunächst beim Oberverwaltungsgericht Münster anfechten, bei einer erneuten Bestätigung des Verbotes dann das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe anrufen. Eine endgültige Entscheidung könnte weiterhin bis Freitagabend oder Samstagmorgen fallen.

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