Alkoholiker-Tod in der Nordstadt – Polizei nicht verantwortlich

Die Polizei Dortmund ist nicht für den Tod des 47-jährigen Alkoholikers verantwortlich, den sie im Januar bei einer Wohnungsräumung in der Nordstadt zurückgelassen hatte. Das hat die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben.

Fahrlässige Tötung und unterlassene Hilfeleistung – darauf hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gezielt. Nun wurde das Verfahren eingestellt. Laut eines Gutachters konnten die Polizisten nicht vorhersehen, dass der Alkoholiker zwei Stunden später an plötzlichem Herztod sterben würde, zitieren die Ruhrnachrichten den Sprecher der Dortmunder Staatsanwaltschaft, Henner Kruse. Bei einer Obduktion hätte ein Rechtsmediziner eine Vorerkrankung am Herzen des Verstorbenen festgestellt. Die Polizisten hätte nicht wissen können, dass der alkoholisierte Mann am Herz erkrankt sei, auch bei sofortiger ärztlicher Behandlung hätte der Tod nicht verhindert werden können.

Bei dem Einsatz am 20. Januar wurde die Polizei von der Freundin des Vermieters benachrichtigt, betrunkene Gäste seien aneinander geraten. Als die Polizei eintraf, riefen sie die Gäste auf, zu gehen. Nur der später Verstorbene durfte in der Wohnung bleiben, um seinen Rausch auszuschlafen. Knapp zwei Stunden später musste die Polizei erneut ausrücken: Der 47-jährige Alkoholiker war tot.

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