Studienkosten doch nicht absetzbar

Studenten können die Ausgaben für ihr Studium auch in Zukunft nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Der Bundestag beschließt dazu heute das „Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz“.

Mit diesem Gesetz reagiert die schwarz-gelbe Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom August. Dieser hatte beschlossen, dass Studenten einen Teil ihrer Studienkosten von den Steuern absetzen können.

Rolf Dobischat, Präsident des Deutschen Studentenwerkes (DSW), zeigte sich enttäuscht: „Man hätte den Studierenden gleich sagen können, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten so rasch und in dem großen Umfang nicht kommen würde.“ Letztendlich werde wohl das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob Studenten die Steuervorteile ausnutzen dürfen oder nicht, so das DSW.

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