Studieren mit Kind: Eine finanzielle Wackelpartie

Eltern- und Kindergeld – Leistungen für jedermann

„Das Eltern- und Kindergeld sind Leistungen, die auch für Studierende mit Kindern zur Verfügung stehen“, erklärt Jeannette Kratz. Kindergeld in Höhe von 184 Euro beim ersten Kind würde ganz automatisch gezahlt, sobald dieses auf der Welt sei und dementsprechend auch erst nach der Geburt bei der Familienkasse beantragt.

Laut Bundesfamilienministerium handelt es sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung, die ausgezahlt wird, wenn Eltern ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Das Elterngeld berechnet sich aus 65% des in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes erwirtschafteten Nettoeinkommens und wird 12 bis 14 Monate lang gezahlt. „Studierende haben in der Regel einen Anspruch auf 300 Euro Erziehungsgeld in den ersten zwölf Lebensmonaten ihres Kindes. Bekommen sie jedoch Arbeitslosengeld während einer Beurlaubung vom Studium aufgrund der Erziehung und Betreuung eigener Kinder, entfällt das Elterngeld, da es voll auf die Leistung der Agentur für Arbeit angerechnet wird“, erklärt Jeannette Kratz. Hier ist also ein weiterer Nachteil der rechtlichen Grauzone zu finden.

Die Bundesstiftung Mutter und Kind möchte in Not geratenen Müttern, mit ihren Finanzspritzen, die Möglichkeit geben, sich sorgenfreier um ihren Nachwuchs kümmern zu können. Gerade bei jungen Eltern seien die finanziellen Sorgen ungleich größer.

Die Bundesstiftung Mutter und Kind möchte in Not geratenen Müttern mit ihren Finanzspritzen die Möglichkeit geben, sich sorgenfreier um ihren Nachwuchs kümmern zu können. Gerade bei jungen Eltern seien die finanziellen Sorgen ungleich größer.

Bundesstiftung Mutter und Kind

„Für Studierende, die in große Not geraten sind, gibt es noch die Möglichkeit, sich an die ‚Bundesstiftung Mutter und Kind‘ zu wenden“, erzählt Tanja Lübbers. Sie selbst bekam Hilfe bei der Erstausstattung, als sie ihr erstes Kind erwartete. „Manchmal sind das nur sehr kleine Hilfen: Man öffnet die Kleiderkammer und gibt im Winter Schneeanzüge heraus oder hilft über ein halbes Jahr mit 50 Euro weiter. Aber 50 Euro haben oder nicht, das macht in einer finanziell so engen Situation viel aus.“ Die Hilfen der Bundesstiftung können bei der Awo, bei Donum vitae oder auch beim Sozialdienst Katholischer Frauen beantragt werden. Eigentlich richtet sich die Bundesstiftung speziell an Schwangere im Konflikt, also diejenigen, die noch nicht sicher sind, ob sie das Kind bekommen. Deshalb sollten die Hilfen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft beantragt werden. Zwar gehöre dann eine Konfliktberatung zur Unterstützung durch die Bundestiftung hinzu, aber „häufig reicht auch die akute Bedürftigkeit der Frauen aus, damit die Bundesstiftung tätig wird“, weiß Jeannette Kratz.

Stipendien

„Für Studierende ist es durchaus sinnvoll zu klären, wie das Studium finanziert werden kann. Sich an einen Stipendiengeber zu wenden, ist sicherlich einen Versuch wert“, meint Jeannette Kratz. „Aber ein Kind zu haben, ist alleine kein Grund, um eines der begehrten Stipendien zu bekommen.“ Viel mehr zählten gute Leistungen und hohes Interesse am Studium. Da kommt es dann sehr auf die Stiftung selbst an. „Manchmal richten Stiftungen aber auch besondere Angebote für Studierende mit Kindern ein und fördern hier gezielt.“

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