Studieren mit Kind: Eine finanzielle Wackelpartie

Bafög – wird’s jetzt kompliziert?

„Das Bafög berücksichtigt Kinder in vielerlei Hinsicht“, verdeutlicht Jeannette Kratz von der Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt. „Bekommen die Studierenden bereits Bafög, können sie einfach bei der nächsten Antragstellung einen zusätzlichen Antrag auf den sogenannten ‚Kinderbetreuungszuschlag‘ stellen“. Dieser Betreuungszuschlag beträgt dann 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind, so dass der Bafög-Betrag den besonderen Anforderungen an die Lebenshaltung einer Familie eher gerecht werden kann. Ein weiterer Vorteil dieser Unterstützung ist, dass der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss und so der Schuldenberg nach Ende des Studiums nicht zusätzlich wächst.

Keine Erhöhung des Freibetrags trotz Reform

Darüberhinaus erhöht sich auch der Einkommensfreibetrag der Studierenden, also das Einkommen, das ohne Kürzungen dazu verdient werden darf. Wenn Studierende mit Kindern Bafög bekommen, erhöht sich dieser Betrag auf 485 Euro von vormals 400 Euro, so dass von der Arbeit im Nebenjob mehr Geld zur Finanzierung des Lebens übrig bleibt. Zwar wurde die Freigrenze für Minijobs Anfang des Jahres auf 450 Euro erhöht, doch die Bafög-Freibeträge bleiben davon  unberührt.

BAföG-Anträge auszufüllen, ist die letzte Hürde, die Studierende mit Kindern in dieser Hinsicht zu meistern haben. Vorher gilt es viele Feinheiten zu beachten: So ist es dringend notwendig, einen Antrag auf Verländerung der Förderungshöchstdauer zu beantragen. Foto: pflichtlektuere

Bafög-Anträge auszufüllen, ist die letzte Hürde, die Studierende mit Kindern in dieser Hinsicht zu meistern haben. Vorher gilt es viele Feinheiten zu beachten: So ist es dringend notwendig, einen Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer zu beantragen. Foto: Monika Kophal

Auch bei der Rückzahlung der Bafög-Schulden werden Kinder berücksichtigt. Sollte nach Abschluss des Studiums zunächst nichts verdient werden, kann die Betreuung der Kinder in ihren ersten zehn Lebensjahren so berücksichtigt werden, dass der Schuldenberg sinkt. Außerdem kann gerade in der Anfangsphase nach Studienende per Antrag ein Aufschub der Rückzahlung erwirkt werden. Allerdings tritt das Bundesverwaltungsamt, das zentral die Rückzahlung der Bafög-Schulden beaufsichtigt, erst etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderung an die Studierenden heran und fordert zur Rückzahlung auf.

Unbedingt die Förderungshöchstdauer verlängern

„Während des Studiums ist es jedoch äußerst wichtig, dass die Studierenden gleich beim Bafög-Amt den ‚Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer‘ stellen“, rät Kratz. Dann wird der schwangeren Studentin für eine Schwangerschaft im Studium bereits ein Semester längere Förderung gewährt. Im Rahmen der Regelstudienzeit können Eltern für jedes Lebensjahr ihres Kindes bis zu seinem fünften Lebensjahr jeweils ein Semester längere Förderung beantragen. Diese Fragen sollten am besten persönlich bei der Antragsstellung mit den Sachbearbeitenden geklärt werden, rät Jeannette Kratz.

Tanja Lübbers, die derzeit selbst mit zwei Kindern an der TU studiert, hatte jedoch keinen Anspruch auf Bafög. Die Gründe sind hinreichend bekannt, viele Studierende haben die Erfahrung von abgelehnten Bafög-Anträgen gemacht. Sie ging deshalb einen anderen Weg.

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