Urteil: Asylbewerber dürfen zum Alter-Test geröntgt werden

Die Bestimmung des Alters von Asylbewerbern durch Röntgenuntersuchungen ist zulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm. Hintergrund des Beschlusses ist, dass für minderjährige Flüchtlinge andere Regelungen gelten als für Erwachsene: Sie können nicht abgeschoben werden. Außerdem werden sie meist gesondert in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht und erhalten einen Vormund, der sie unter anderem bei Gerichtsterminen unterstützt. Volljährige Asylbewerber hingegen müssen das Gerichtsverfahren allein durchlaufen.

Bei der Feststellung des Alters kam es in der Vergangenheit allerdings zu Schwierigkeiten. Zum Beispiel gaben volljährige Asylbewerber ein zu niedriges Alter an. So war es ihnen möglich, von den Vorteilen für Minderjährige zu profitieren. Auch Gutachter schätzten Bewerber als zu alt ein. Diese Fälle landeten oft vor Gericht.

Mit dem neuen Beschluss bestätigte das Oberlandesgericht nun eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund. Vor zwei Jahren hatte eine junge Frau aus Guinea einer Röntgenuntersuchung zur Bestimmung ihres Alters zunächst zugestimmt, nach dem für sie ungünstig ausfallenden Ergebnis aber dagegen protestiert. Sie hatte darauf hingewiesen, dass Röntgenuntersuchungen nur zu medizinischen Zwecken durchgeführt werden dürften. Sowohl das Dortmunder Amtsgericht als auch das OLG Hamm widersprachen ihr nun.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert