Nur jeder Zehnte arbeitet bis 65

Duisburg / Essen. Aktuelle Ergebnisse des Altersübergangs-Monitors des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen zeigen: nur jeder dritte deutsche Bürger, genau 31,7 Prozent, geht direkt aus einer stabilen Beschäftigung in Rente. Nur jeder Zehnte arbeitet dabei bis zum Alter von 65 Jahren.

Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und des Forschungsnetzwerks Alterssicherung wird in einer Studie der Übergang zwischen Erwerbsleben und Ruhestand untersucht. „Die Beschäftigungsbedingungen für Ältere und die individuelle Beschäftigungsfähigkeit im Alter müssen dringend verbessert werden, wenn die Rente mit 67 realisiert werden soll“, fordert der IAQ-Arbeitsmarktforscher Dr. Martin Brussig.

Die Höhe der Rente hängt dabei wesentlich von der bisherigen Erwerbstätigkeit ab. An der Universität wurden drei Wege in die Rente untersucht: aus stabiler Beschäftigung, aus kurzfristiger Übergangsarbeitslosigkeit und aus Langzeitarbeitslosigkeit.

Etwa die Hälfte der Personen, die eine Rente direkt nach einer stabilen Beschäftigung beziehen, nahm im Jahr 2007 Abschläge in Kauf. Bei den Langzeitarbeitslosen sind Abzüge aber noch weiter verbreitet: Drei Viertel (76,2 Prozent) gehen vorzeitig in Rente – im Durchschnitt dreieinhalb Jahre früher.

Das wirkt sich stark auf den monatlichen Betrag der Rente aus: Die Rente beträgt beim direkten Wechsel aus stabiler Beschäftigung im Durchschnitt 1.028,80 Euro. Dagegen liegt die durchschnittliche Zahlung nach Übergangsarbeitslosigkeit bei 799,80 Euro. Neurentnern werden nach Langzeitarbeitslosigkeit im Schnitt 725,90 Euro ausgezahlt.

Nach Einschätzung Brussigs kann unfreiwillige Arbeitslosigkeit vor der Rente einerseits den Eintritt in den Ruhestand beschleunigen, um schnell in den „sicheren Hafen“ der Altersrente zu gelangen. Andererseits gibt es auch Indizien dafür, dass ein Teil der Arbeitslosen den Beginn verzögert, um Abschläge zu vermeiden oder zu vermindern.

2 Comments

  • Maria Latos sagt:

    Die Begriffe „Langzeitarbeitslosigkeit“, „Übergangsarbeitslosigkeit“ und „stabile Beschäftigung“ wurden eigens für diese Studie „definiert“. Deshalb lässt sich der Begriff Übergangslosigkeit nicht im SGB III finden. Die Studie befasst sich mit den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn. „Langzeitarbeitslosigkeit“ meint dabei, dass die Person die letzten drei Jahre vor der Rente arbeitslos war. „Übergangsarbeitslosigkeit“ ist der Begriff für die Arbeitslosigkeit entweder ein Jahr oder bis zwei Jahre vor der Rente. „Stabile Beschäftigung“ heißt hier, dass die Person alle drei Jahre vor der Rente noch gearbeitet hat.
    Grüße, Maria Latos

  • Müller,Gerhard sagt:

    Den Begriff „Übergangsarbeitslosigkeit“ kenne ich nicht. Ist der im SGB III erwähnt?
    Von Kollegen bei der Agentur für Arbeit habe ich erfahren, dass sie diesen Begriff nicht kennen! Ist damit vielleicht die alte 58 er Regelung gemeint?
    Kurze Antwort wäre nett.
    Gerd Müller,SB Vertreter Caritas Trier,

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