Wer darf in Deutschland wählen – und wer nicht?

Am 14. Mai wird in Nordrhein-Westfalen der neue Landtag gewählt. Von den knapp 18 Millionen Einwohnern im Land dürfen jedoch nur 13,1 Millionen wählen. Dabei spielt im deutschen Wahlrecht nicht nur das Alter eine Rolle. Auch für Menschen mit Behinderung, Straftäter und Ausländer gibt es besondere Regeln.

Das Wahlrecht in Deutschland ist auf kommunaler, Bundes- oder Landesebene jeweils unterschiedlich geregelt. Für NRW ist es ist im Landeswahlgesetz festgelegt. 

Das Landeswahlgesetz in NRW

Laut Paragraph 1 ist wahlberechtigt, wer am Wahltag

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,

2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und

3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Quelle: Landeswahlgesetz NRW 

Diskussion um Mindestalter bei Wahlen

Anders als bei Kommunalwahlen dürfen Minderjährige bei der Landtagswahl nicht wählen. Fast drei Millionen Menschen werden durch dieses Gesetz von der Wahl am 14. Mai ausgeschlossen. Gleiches gilt für für die Wahl des deutschen Bundestages am 24. September. Wer jetzt 17 ist, darf dann erst im Jahr 2022 zum ersten Mal den Landtag wählen – mit 22. Das sorgt für Diskussionen im Landtag. Bereits vor einem Jahr verhandelten die Parteien über ein mögliches Wahlrecht mit 16 Jahren, konnten sich jedoch nicht einigen. Das Wahlalter ist deshalb bei der Landtagswahl Teil des Wahlprogramms einiger Parteien. Unter anderem plädiert die aktuelle Regierung von SPD und Grüne für eine Wahlberechtigung ab 16 Jahren, CDU und FDP sind dagegen. 

Die Daten erfassen, wer das nötige Wahlalter entsprechend eines Wahlrechts mit 18 oder 16 erreicht hätte, nicht jedoch, wer aufgrund von Staatsangehörigkeit oder aus anderen Gründen wahlberechtigt wäre oder nicht. Zum Vergleich ist unter „NRW Gesamt“ die Gesamtbevölkerung in NRW abgebildet (Eigene Berechnung der Pflichtlektüre).

Menschen mit geistiger Behinderung dürfen nicht den Bundestag wählen – aber den Landtag

Das Wahlrecht für Menschen mit geistiger Behinderung ist ein weiterer Streitpunkt im Wahlrecht. In NRW sind Menschen in rechtlicher Betreuung, zum Beispiel Personen mit einer Behinderung oder einer schweren psychischen Krankheit wahlberechtigt. Die Regierung hat das durch ein Inklusionsgesetz ermöglicht, das im Jahr 2016 im Landtag beschlossen wurde. Das ist nicht selbstverständlich: Denn bei der Bundestagswahl im September dürfen eben diese Menschen nicht wählen. Mehr als 80.000 Deutsche werden so bundesweit von der Wahl ausgeschlossen, mehr als 22.000 waren es in NRW laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der letzten Bundestagswahl 2013. Die Gesetzeslage wurde zuletzt von Verena Bentele, Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, stark kritisiert. Sie fordert, dass Menschen mit Behinderung bei jeder Wahl ein Stimmrecht bekommen. Ihr Argument: Die Betroffenen sind nicht wahlberechtigt, dürfen aber Verträge abschließen. 

Der Landtag in Düsseldorf wird am 14. Mai gewählt. Bild: flickr.com/Michael Bruns unter Verwendung der CreativeCommons-Lizenz.

EU-Ausländer dürfen auf Kommunalebene wählen, auf Landesebene nicht

Wer keinen deutschen Pass hat, darf auch nicht an der Landtagswahl teilnehmen. Das betrifft in NRW mehr als zwei Millionen Menschen. Auch auf Bundesebene werden Ausländer vom Wahlrecht ausgeschlossen, egal wie lange sie schon in Deutschland leben. Auf Kommunalebene sieht das anders aus: Hier haben Ausländer aus der EU ein Wahlrecht in der Kommune, in der sie gemeldet sind. In der Politik wurde über diese Regelungen in der Vergangenheit immer wieder diskutiert: Die NRW-Regierung von SPD und den Grünen forderte noch im März eine Ausweitung des Wahlrechts, um auch Flüchtlingen aus Ländern außerhalb der EU die Teilhabe an der Kommunalpolitik zu ermöglichen. Der Antrag bekam jedoch nicht die nötige Mehrheit.

Politische Straftaten können zum Wahlausschluss führen

Auch einige Straftäter sind von Wahlen ausgeschlossen. Per gerichtlichem Beschluss kann Bürgern bei bestimmten Straftaten das Wahlrecht für mehrere Jahre entzogen werden. Dies gilt allerdings nur für politische Straftaten, wie Wahlbetrug oder Landesverrat. Wer wegen Mord oder Totschlag mehrere Jahre im Gefängnis sitzt, darf bei der Landtags- oder Bundestagswahl trotzdem seine Stimme abgeben. Diese Regelung wird durch das Bundeswahlgesetz festgelegt.

Bundeswahlgesetz

Laut Paragraph 13 ist vom Wahlrecht ausgeschlossen,

1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt,
3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.

Quelle: Bundeswahlgesetz

Beitragsbild: flickr.com/Awaya Legends unter der Verwendung der CreativeCommons-Lizenz.

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