Haftungs-Gau bei Atomkatastrophe

Im Falle einer Nuklearkatastrophe reichen die geltenden Haftunsbeträge der deutschen Nachbarstaaten nicht aus, um die Schäden eines AKW-Unfalls zu begleichen. Dies zeigt eine Studie des Forums Ökologische-Soziale Marktwirtschaft (Fös) pünktlich zum Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe. Käme es zu einem Reaktorunfall, so würden Opfer des Super-GAUs auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Pünktlich um 31. Jahrestag der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl am Mittwoch schlägt die Studie damit Alarm. Im Falle einer Katastrophe „müsste man je nach Wetterlage eine Evakuierung im Umkreis von bis zu 600 Kilometer vornehmen. Die Kosten würden dabei in einem dreistelligen Milliardenbereich liegen“, sagte Lena Reuter vom Fös. Da die Haftungsobergrenze meist nur im Millionenbereich liegt, würden nur ein Hundertstel, im schlimmsten Fall nur ein Tausendstel der entstehenden Kosten abgedeckt werden.

In einer Studie einer Berliner Anwaltskanzlei heißt es: „Bei einem Atomunfall wie in Fukushima oder Tschernobyl mit Schäden in Deutschland hätten Geschädigte nach dem geltenden internationalen Atomhaftungsgesetz auch bei existenzvernichtenden Schäden keine Aussicht auf substanzielle Entschädigung.

Eine Ausnahme bilden allerdings Deutschland und die Schweiz, wo es keine Haftungsobergrenzen gibt. AKW-Betreiber in Belgien und den Niederlanden zahlen laut Fös-Studie maximal 1,2 Milliarden Euro. In Polen und Schweden liegt die Grenze bei rund 380 Millionen, während in dem Vereinigten Königreich und Ungarn die Grenze unter 200 Millionen Euro liegt. Übersteigen die Kosten die Obergrenze, tritt das innerstaatliche Recht in Kraft. Da aber in den meisten EU-Staaten dazu keine Rechtsvorschriften existieren, würden die Opfer auf den Schäden sitzen bleiben.

Deutschland will bis Ende 2022 alle verbliebenen Atomkraftwerke abschalten. In den Nachbarländern laufen die Anlagen allerdings weiter. Teilweise sind sogar neue Kraftwerke geplant. Laut Fös befinden sich im Umkreis von 600 Kilometern um Deutschland insgesamt 34 Atomkraftwerke.

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