Gutachten zum „Wetten, dass …?“-Unfall

DÜSSELDORF. Kein Fremdverschulden habe bei dem schweren Unfall bei der ZDF-Show „Wetten, dass …?“ Anfang Dezember vorgelegen. So urteilte ein jetzt vorgestelltes Gutachten der Sporthochschule Köln.

Die Gutachter führen den Unfall auf Fehler des Wettkandidaten Samuel Koch zurück: Er habe beim Versuch, mit Sprungfedern über ein fahrendes Autos zu springen, die Arme zu früh angehoben. Der 23-Jährige ist nach seinem schweren Sturz teils gelähmt.

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