Der Start ins Studium bedeutet für viele Studierende den Einzug in die erste eigene Wohnung. Doch kaum sind die Kartons im Keller verstaut, tauchen erste Fragen auf: Kann ich Wohngeld beziehen? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mieter? Und: Wo kann ich mich bei Bedarf beraten lassen? Der AStA der TU Dortmund und der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. haben am Mittwoch Fragen der Studierenden beantwortet.

Rechtsanwalt Holger Gautzsch erklärt Studierenden ihr Recht als Mieter. Teaserbild/Bilder: Lena Beneke
Das Fenster ist zugig. Der Schimmel im Bad breitet sich aus. Putz bröckelt von den Wänden. Und dann steht auch noch der Nachbar regelmäßig um 22 Uhr vor der Tür. Der Grund: Dünne Wände, nächtliche Ruhestörung. Gerade im WG-Alltag macht es sich bezahlt, seine Rechte und Pflichten als (Unter-)Mieter zu kennen. Denn es lassen sich viele Unannehmlichkeiten vermeiden.
Kein Vertrag ohne Sicherheiten
Das weiß auch Holger Gautzsch. Der Rechtsanwalt des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V. berät Studierende der TU Dortmund. Gautzsch warnt besonders vor einem unüberlegten Abschluss eines Mietvertrags: „Gehen Sie keinen Vertrag ein, wenn Sie die Wohnung und den Vermieter nicht gesehen haben. Und: Zahlen Sie weder die Miete noch eine Kaution, wenn Sie keine Sicherheiten in der Hand haben.” Generell rät er von Vertragsabschlüssen im Internet ab. „Selbst, wenn man schnell eine Wohnung finden muss, sollte man einen Vertrag nicht überstürzt abschließen.”
Der Mieterverein
Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. ist ein Zusammenschluss von rund 16.000 Mietern. Der Verein beschäftigt acht Rechtsberater und bietet Mitgliedern eine politische Interessensvertretung und eine Mietrechtsschutzversicherung. Für Studierende der TU Dortmund entfällt der Aufnahmebeitrag. Der Monatsbeitrag beträgt 6,50 Euro.
Viele Probleme treten jedoch erst nach Vertragsschluss auf. Probleme, die ein Mieter bei einer Wohnungsbesichtigung vielleicht gar nicht bemerkt. „Wer kommt für Mängel in der Wohnung auf – der Vermieter oder der Mieter?”, lautete eine Frage der elf Studierenden, die zu der Informationsveranstaltung gekommen waren. Gautzsch rät: „Wenn der Mieter Mängel entdeckt, von denen er bei der Begehung nichts wissen konnte, muss er diese dem Vermieter umgehend melden.” Denn andern Falls könne der Vermieter sich um die Reparatur drücken, so der Rechtsanwalt. „Er wird sagen, der Mieter habe den Mangel zur Kenntnis genommen und wissentlich nichts unternommen.”
Kostenlos: Der Mietrechtsreader
Fragen kämen ebenfalls auf, wenn es mehr als einen Hauptmieter gebe und sich eine Kündigung durch diese gemeinschaftliche Anmietung komplizierter gestalte, sagte Gautzsch weiter. Das ist besonders in Wohngemeinschaften von Studierenden der Fall. Was muss ich bei der Kündigung beachten? Welche Gründe muss ein Vermieter vorbringen, um einen Mietvertrag aufzulösen? Und wie stelle ich sicher, dass ich meine gesamte Kaution zurück bekomme?
Anlaufstellen, an die sich Studierende in Sachen Mietrecht wenden können, um diese Fragen zu klären, sind der AStA der TU Dortmund und der Mieterverein. Online können sich Studierende selbst informieren. „Wir haben mit dem AStA im Frühjahr erstmals den so genannten ‚Mietrechtsreader’ herausgegeben”, sagte Gautzsch. Der Reader liegt kostenfrei beim AStA aus, ist im Internet frei zugänglich und soll Studierenden bei der Beantwortung von Mietfragen helfen. Des Weiteren bietet der AStA zwei Mal in der Woche eine persönliche Beratung an.
Mieter-Beratung des AStA
Der AStA bietet Studierenden eine regelmäßige Beratung in Mietrechtssachen. Gesprächszeiten sind dienstags von 9 bis 10 Uhr und mittwochs von 14 bis 16 Uhr. Die Beratung findet beim AStA in der Emil-Figge-Straße 50, Raum 0.441, statt. Anmeldungen nimmt das Sekretariat entgegen.
Mehr zum Thema
web: Der Mietrechtsreader online
web: Die Homepage des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.
web: Die Mieter-Beratung des AStA im Netz
pflichtlektüre: Wohnungsmangel zum Wintersemester