Dortmund-Wahl ohne Piraten

Die Piratenpartei darf nicht an der Wiederholungswahl für Rat und Bezirksvertretungen in Dortmund am 26. August teilnehmen. Das hat der Landeswahlausschuss in Düsseldorf am Mittwochnachmittag bestätigt. Zuvor hatte bereits der Wahlausschuss der Stadt die Liste der Piraten nicht zugelassen. Dagegen erhob die Partei in Düsseldorf Einspruch.

Die Begründung für die Nichtzulassung: Nach dem Kommunalwahlgesetz können nur die Listen an einer Wiederholungswahl teilnehmen, die auch bei der ursprünglichen Wahl dabei waren. Dies war aber bei der Kommunalwahl 2009 für die Piraten nicht der Fall.

Nun will die Piratenpartei vor dem NRW-Verfassungsgericht klagen. Nach ihrer Ansicht ist die Gesetzgebung widersprüchlich, weil es für die Wiederholungswahl trotzdem ein neues Wählerverzeichnis gibt.

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