Unversteuert abkassiert – Wie sich Anbieter bei Airbnb strafbar machen

Wer für wenig Geld in einer fremden Stadt unterkommen will, nimmt sich heute kaum noch ein Hotelzimmer. Viele mieten sich lieber ein privates Zimmer oder gleich eine ganze Wohnung. Möglich machen das Homesharing-Portale im Internet – und Airbnb ist inzwischen das weltweit größte. Für die Anbieter ein lukratives Geschäft, doch was viele nicht wissen: Von ihren Einnahmen müssen sie in manchen Städten wie z.B. Dortmund selbstständig einen Teil versteuern, die so genannte Bettensteuer. Das machen nicht alle. Deshalb nimmt die Dortmunder Stadtverwaltung seit einem Jahr Anbieter stärker unter die Lupe.

Daniel* wohnt im Dortmunder Südwesten. Seine Wohnung ist im vierten Stock eines Reihenhauses. Der 23-Jährige zog vor zwei Jahren für sein Maschinenbau-Studium ins Ruhrgebiet. Ein Zimmer, Küche, Bad – plus ein kleiner Flur. Er bewohnt knapp 40 Quadratmeter. Die Miete finanziert Daniel mit Nebenjobs. Irgendwann registrierte er sich und seine Wohnung bei Airbnb: „Ich fand die Idee genial. Wenn ich doch sowieso nicht da bin, können auch andere hier wohnen und ich verdiene mir ziemlich easy noch etwas dazu.“

In der Anfangszeit rechnete der Student nicht mit Anfragen. Doch die Lage seiner Wohnung ist gut – zentrumsnah und trotzdem ruhig, die nächste U-Bahn-Haltestelle ist zu Fuß keine zehn Minuten entfernt. Und vor allem eines scheint die Airbnb-Nutzer zu überzeugen: Das Stadion ist nicht weit weg. „Es sind sehr häufig Fußballfans, die wegen ein oder zwei Nächten anfragen“, sagt Daniel.

Rund 30 Prozent seiner Miete kann er durch „Homesharing“ finanzieren

Wer sein Zimmer bei Airbnb anbietet, sollte sich vorher informieren, ob steuerliche Abgaben fällig werden.

Mal ein Wochenende, mal ein paar Tage in den Semesterferien. Für Daniel ist ein Übernachtungsportal wie Airbnb die Möglichkeit für einen Nebenverdienst. Wie es funktioniert? Anbieter legen mit einigen Klicks ein Profil an. „Du gibst an, ob du nur ein Zimmer oder die ganze Wohnung vermietest und wann das Ganze verfügbar ist. Ich habe dabei ziemlich schnell gemerkt, dass mehr Anfragen kommen, wenn viele Informationen im Profil stehen“, erklärt Daniel. Abgerechnet wird pro Nacht. Airbnb berechnet eine Servicegebühr inklusive Umsatzsteuer, so heißt es in den Nutzungsbedingungen der Seite.
Für Daniel lohnt es sich – selbst wenn die Nachfrage zum Teil stark schwankt. „So 1000 bis 1500 Euro, das kommt schon in einem Jahr zusammen.“ Umgerechnet auf seine Miete sind das rund 30 Prozent, die sich der Student durch seine Abwesenheit dazuverdient. Von seinen Einnahmen die in Dortmund übliche Bettensteuer abzuführen, das kam für den 23-Jährigen bislang jedoch nicht in Frage.

Steuergerechtigkeit – das Argument der Stadtverwaltung

Bei Nutzern wie Daniel dürften die Mitarbeiter des Dortmunder Steueramtes hellhörig werden. Denn auch Privatvermieter müssen in Dortmund die Beherbergungsabgabe, auch Bettensteuer genannt, zahlen: 7,5 Prozent – genauso wie Hotels, erklärt Stadtsprecher Michael Meinders: „Für uns als Stadt Dortmund geht es vor allem um Steuergerechtigkeit.“ Die Zahl der Wohnungen, die über Airbnb zwischenvermietet werden, steigt auch in Dortmund kontinuierlich. Nach Angaben des Hotel- und Gaststättenverbands NRW waren es 2016 bereits etwa 700 „Betten“ (in dieser Einheit zählt der Verband). Als sich vor einem Jahr herausstellte, dass in Dortmund ein beachtlicher Markt für privat vermietete Zimmer existiert, intensivierte die Stadt ihre Internetrecherchen.

Seitdem durchforstet die Stadt Portale wie Airbnb: Gibt es Nutzer, die ihre Weitervermietung nicht angemeldet haben, werden individuelle Gespräche geführt. Letztlich können Unwillige sich der Steuerhinterziehung schuldig machen. Laut Meinders ein Grund, warum ein großer Teil sich nach ersten Medienberichten 2016 freiwillig meldete. Wie viele es tatsächlich waren, ist unbekannt.
Meinders betont, dass es dabei nicht um eine Jagd gehe, die Stadt nicht mit dem Finger auf Schuldige zeigen wolle. Ein Bußgeld drohe auch nicht sofort – die Nutzer könnten die Einnahmen nachversteuern.

Der Vermieter muss informiert werden

Rainer Stücker, Geschäftsführer des Dortmunder Mietervereins, findet, dass die Übernachtungsportale ihre Nutzer besser aufklären sollten. Auch über den Umgang mit dem Wohnungseigentümer. Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, sollte mit seinem Vermieter sprechen, rät Stücker. „Ich habe mit meinem Vermieter einen Vertrag zu Wohnzwecken gemacht und das schließt eine gewerbliche Nutzung aus. Das heißt: ein Besuch von Freunden und Familie ist natürlich durch den Wohnzweck gedeckt. Aber wenn ich professionell gewerblich, auch in geringem Umfang, vermiete, ist das vom Mietzweck nicht mehr abgedeckt“, erklärt Stücker.

Rainer Stücker, Geschäftsführer des Dortmunder Mietervereins, berät bei juristischen Fragen – auch in Sachen Airbnb.

Student Daniel hat von seinem Vermieter grünes Licht bekommen. Die Stadt habe ihn aber noch nicht wegen der Bettensteuer kontaktiert beziehungsweise ausfindig gemacht. Freiwillig zahlen will er sie auch noch nicht: „Das, was ich bei Airbnb mache, hat für mich nichts mit einem Hotel zu tun. Wenn Freunde bei mir übernachten und mir dafür einen kleinen Ausgleich geben würden, würde das doch auch keinen etwas angehen“, findet er. Der ganze zusätzliche Papierkram, wie Daniel sagt, mache das Ganze noch unattraktiver.

Komplizierter Papierkram in Sachen Bettensteuer könnte sich aber sowieso bald erledigt haben. Nach Informationen von Eldoradio verhandelt Airbnb zur Zeit mit einigen Städten in Deutschland über eine einfache Pauschallösung, die dann über das Portal selbst abgerechnet werden würde. Eine offizielle Bestätigung gibt es aber noch nicht.

*Name von der Redaktion geändert

Airbnb in Dortmund – Was muss ich beachten?
Die Stadt Dortmund erhebt aktuell eine Bettensteuer in Höhe von 7,5 Prozent. Auch Privatvermieter, die über Portale wie Airbnb vermieten, müssen diese zahlen. Wer seine Wohnung anbietet, muss das beim Fachbereich Stadtkasse und Steueramt anmelden. Ansonsten droht im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Die Einnahmen durch Airbnb & Co. muss zunächst jeder Anbieter in seiner Steuererklärung angeben. Ob ein Anbieter anschließend auch zahlen muss, ist abhängig von der Höhe der Einnahmen – vor allem aber von seinem Standort. Dortmund gehört zu einer der wenigen Städte in NRW, die eine Bettensteuer erheben. Die Homesharing-Portale übernehmen dabei keine Verantwortung. Airbnb beispielsweise weist in seinen Nutzungsbedingungen daraufhin, dass sich jeder Anbieter eigenverantwortlich über die Vorschriften seiner Stadt oder Gemeinde informieren muss. Unwissenheit schütze auch in diesem Zusammenhang nicht vor einer Strafe, erklärt Rainer Stücker, Geschäftsführer des Dortmunder Mietervereins.
Wer zahlt?
Privatvermieter können die Bettensteuer sozusagen auf ihre Gäste umwälzen. Diesen Hinweis gibt Airbnb seinen Nutzern auch online. „Das ist wie bei der Mehrwertsteuer: Der Verkäufer, also in diesem Fall Anbieter, holt sich die Steuer beim Kunden, dem Gast, zurück“, erklärt Stücker. Der zusätzliche Betrag müsse jedoch in jedem Fall vor der Buchung angegeben werden. Letztlich können sich Privatvermieter das Geld persönlich oder über die Buchung über das Portal auszahlen lassen.
Kann der Wohnungseigentümer die Vermietung verbieten?
Ja. Die Nutzung von Übernachtungsportalen sollte immer mit dem Wohnungseigentümer, d.h. dem eigenen Vermieter, abgeklärt werden. Rainer Stücker rät außerdem, die Nachbarn zu informieren: „Wenn die sich wundern und sich anschließend beschweren, ist das immer schlecht – und irritiert auch den Wohnungseigentümer.“

Beitragsbild: flickr.com/OpenGridScheduler/GridEngine unter Verwendung der Creative Commons Lizenz

Fotos: Marie-Christine Spies

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