Nazi-Demo: Gericht hebt Verbot auf

Dortmund. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Verbot zweier Neonazi-Demos am 30. April und 1. Mai aufgehoben. Damit dürfen die Veranstaltungen der Partei „Die Rechte“ stattfinden – die Dortmunder Polizei kann gegen die Entscheidung aber noch Beschwerde einlegen.

Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange hatte die Veranstaltungen aufgrund einer „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ verboten. Dagegen hatten die Rechtsextremen am Dienstag im Eilverfahren Beschwerde eingelegt. Am Donnerstag kippte das Verwaltungsgericht das Verbot, da es die Annahmen „nicht hinreichend durch Tatsachen belegt“ sah. Die Polizei kann nun ihrerseits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

2 Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert