Glühweinverbot auf dem Campus?

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Je näher die Weihnachtszeit rückt, desto kälter wird es in Dortmund. Die Temperaturen fallen, es regnet, friert oder schneit und der eisige Wind beißt in Gesicht und Fingerspitzen. Da kann der Gang vom Seminarraumgebäude bis zur Bib schon mal ziemlich ungemütlich werden. Ein heißer Glühwein mit Schuss kann diesen Weg versüßen, doch ist nicht laut der Hausordnung der Alkoholgenuss auf dem Unigelände verboten?

§ 3.1 […], insbesondere sind unzulässig: d. Alkoholgenuss in Lehr- und Forschungsräumen während des Lehr- und Dienstbetriebes.

  – Hausordnung der Technischen Universität Dortmund vom 10.12.2014

Cocktailstände im Sommer, Schnapsausschank zu Semesterbeginn und Glühwein im Winter, dazu Bier und Sekt aus den Kühlregalen von Mensa, Food Fakultät und Galerie. Wie passen diese feucht-fröhlichen Angebote zur Hausordnung der TU?  Patrick Oliver Kabik, Kulturreferent des Astas, antwortet dazu per Mail: „Die Hausordnung betrifft ALLE Gebäude und auch das GELÄNDE der TU. Grundsätzlich ist daher jeder Alkoholkonsum kritisch zu sehen.“ Nicht nur, dass durch immer jüngere Erstis, vor allem beim Schnapsausschank in der O-Woche, auf den Jugendschutz geachtet werden müsse: Die Ordnung verbiete ihn sogar gänzlich. „Durchaus machen das nahezu alle Fachschaften so, dass Alkohol verteilt wird. Dies muss dann als große Toleranz der Universität verbucht werden. Wird man darauf angesprochen, muss der Alkoholkonsum eingestellt werden“, fügt Kabik hinzu.

Vom Verbot nichts gewusst

Leonid Zeldin ist Mitglied des Fachschaftsrats der Fakultät für Mathematik, die seit Jahren an den letzten Tagen vor den Weihnachtsferien Glühwein und Punsch direkt vor dem Audimax verkauft. Der Stand erfreut sich großer Beliebtheit, nach Zeldins Schätzung gehen täglich knapp 40 Liter des alkoholischen Heißgetränks über den Tresen. „Den Glühwein gibt es auch mit Schuss, wirkliche Probleme mit betrunkenen Studenten hatten wir meines Wissens aber noch nie.“ Natürlich könne man nicht immer überblicken, wer schon wie viel getrunken hat. „Bei unseren Cocktailständen im Sommer kommt es schon mal vor, dass wir Einzelnen nichts mehr ausschenken, weil sie unserer Meinung nach schon genug hatten.“ Auf ein Alkoholverbot auf dem Campus sei seine Fachschaft noch nie angesprochen worden. „Der Stand hat schon Tradition und wird ganz normal bei der Uni angemeldet. Da hat noch nie jemand was davon gesagt.“

Bier und Sekt in der Campus-Gastronomie erhältlich

Wenn der Alkoholgenuss auf dem Unigelände verboten ist, wieso kann man dann Bier und Sekt in der Galerie, der Mensa und der Food Fakultät kaufen? „Die Gastronomie am Campus ist nicht Universitätsgelände, sie gehört zu uns“, erklärt Stefanie Kortmann, Pressesprecherin des Studierendenwerks Dortmund. Damit gelte innerhalb dieser Räume nicht die Hausordnung der TU. „Wir haben eine eigene Hausordnung – und in der steht nichts von einem Alkoholverbot.“ Zumindest innerhalb der Campus-Gastronomie ist der Alkoholgenuss also erlaubt. Ob das so bleibt, wenn man mit der Bierflasche vor die Tür auf den Campus geht, könne das Studierendenwerk jedoch nicht sagen.

Entwarnung von der TU

„Die Hausordnung ist vor allem als Orientierung für ein angemessenes Verhalten an der Universität zu sehen, das für ein gutes Lehr- und Lernklima sorgen soll“, erklärt Eva Prost, Pressesprecherin der TU Dortmund. So sei der Alkoholkonsum während der Lehr- und Dienstzeit zwar nicht zulässig, jedoch nicht auf dem gesamten Campus verboten. „Ein Glühweinstand direkt im Audimax, der den Lehrbetrieb allein schon durch eine entsprechende Geräuschkulisse stört, das wäre nochmal was anderes. Solange der universitäre Arbeitsalltag durch den Genuss von alkoholischen Getränken nicht beeinträchtigt wird, fallen die Stände nicht unter diese Regelung.“ Schließlich schenke die Uni selbst bei Sommerfest und Campuslauf Bier aus. „Wir setzten nun auch nicht extra Kräfte ein, um die Einhaltung der Ordnung zu kontrollieren. Sollte einem Studierenden dennoch ein Verstoß übel aufstoßen, beispielsweise Lärmbelästigung oder Diebstahl, dann sollte er oder sie sich am besten direkt an den nächsten Pförtner wenden“, empfiehlt Prost.

Glück gehabt also: Wer sich in Zukunft einen Glühwein zum Aufwärmen zwischen zwei Vorlesungen genehmigt, den erwartet trotz  Hausordnungsverstoß keine Strafe. Ob der Prof es dann aber meldet, wenn ihr während der Vorlesung beschwipst aufsteht und lautstark Weihnachtslieder zum Besten gebt, ist wieder eine andere Geschichte.  

Beitragsbild: flickr/ivvy million

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