UDE: Stupa-Wahl fehlerhaft

Duisburg/Essen. Die Wahl zum Studentenparlament an der Universität Duisburg-Essen wird vermutlich wiederholt werden müssen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellte am Mittwoch gravierende Verfahrensfehler im Vorfeld der Wahl fest, wie derWesten.de meldete. Zuvor waren Fristen vom Wahlausschuss nicht ausreichend bekannt gegeben worden.

Erst am Dienstag wies das Verwaltungsgericht einen Antrag des Asta ab, der darum bat die Rechtmäßigkeit der Wahl durch eine einstweilige Anordnung zu prüfen. Zwar bestätigte das Gericht Verfahrensfehler, konnte aber keine Rechtswidrigkeit feststellen. Darauf legte der Asta Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf ein, die allerdings ebenfalls am Mittwochnachmittag als unbegründet abgewiesen wurde. Die Wende kam dann durch den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen. Aufgrund eines gravierenden Formfehlers könne die Wahl im Anschluss von den Studierenden angefochten werden. Eine Wiederholung der Wahlen wäre dann die logische Konsequenz.

Im Vorfeld zur Wahl hatte der Wahlausschuss die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 1. November auf den 2. November verlegt. Diese Entscheidung wurde derWesten.de zufolge allerdings nicht ausreichend öffentlich bekannt gegeben, ein Zustand der letztendlich das Verfahren grob beeinflusst habe. Das Oberverwaltungsgericht in Münster habe diese Entscheidung inzwischen bestätigt.

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