Anwesenheitspflicht an der RUB abgeschafft

Bochum. Ein neues Hochschulzukunftsgesetz setzt an der Ruhr-Uni Bochum die Anwesenheitspflicht außer Kraft. Das zum Wintersemester 2014/15 eingeführte NRW-Gesetz soll verhindern, dass die Studienleistung von der Anwesenheit abhängt. Grundsätzlich dürfen Dozenten an der RUB weiterhin Anwesenheitspflichten führen, allerdings haben die für die Studienleistung keine Bedeutung mehr.
Es gibt jedoch einzelne Ausnahmen für diese neue Regelung: für Studiengänge mit Staatsexamen wie Medizin und Jura, Exkursionen, Sprachkurse, praktische Übungen und Methodik-Seminare gelten weiterhin Anwesenheitspflicht.
Um überprüfen zu können, ob die Dozenten sich an das neue Gesetz halten, hat der AStA der RUB einen „Anwesenheitspflicht-Melder“ gestartet. Damit können die Studierenden auf der AStA-Homepage Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht melden.

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