Germanistik-Streit: Entscheidung im Winter

Das Studierendenparlament (StuPa) der TU Dortmund hat im Streit um die fehlenden Germanistik-Plätze die Finanzierung eines unabhängigen Rechtsgutachtens genehmigt. Das Gutachten, das nun schnellstmöglich eingeholt wird, soll klären, ob Studenten des stark überbelegten Fachbereichs rechtlichen Anspruch auf Seminarplätze haben und ihnen andernfalls Entschädigungen zustehen. Wie das StuPa auf seiner Sitzung am Dienstag (23.10.) mitteilte, werde die Entscheidung noch im Dezember fallen.

Johannes Blömecke, Referent für Hochschulpolitik des Dortmunder AStA, hatte den Vorschlag für das Rechtsgutachten im StuPa eingebracht. Die Gesamkosten sollen sich seinen Angaben nach auf etwa 1500 € belaufen. Nachdem die Finanzierung druch die Zustimmung des Parlaments nun offiziell genehmigt ist und der AStA die entsprechende Vollmacht erhalten hat, wird eine unabhängige Kanzlei, die Blömeke bereits im Vorfeld kontaktiert hatte, die rechtliche Lage klären.

Hintergrund ist die teilweise chaotische Lage in Seminaren und Vorlesungen der Germanistik. Die Kapazitäten der Fakultät sind so stark überbucht, dass viele Studierende Seminare oder Vorlesungen, die im Studienverlaufsplan vorgesehen sind, nicht belegen können. Der dadurch verzögerte Studienfortschritt kann im späteren Verlauf, beispielsweise bei der Ausbildungsförderung, problematische Konsequenzen haben. So zum Beispiel beim BAföG: Die Unterstützung ist hierbei ab dem 5. Fachsemester nur dann gewährleistet, wenn ein entsprechender Fortschritt nachgewiesen kann. Das Gutachten bezieht sich zwar zunächst nur auf das Studienfach Germanistik, könnte aber auch auf andere Fachbereiche Auswirkungen haben.

Kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass die zugelassenen Studenten einen Anspruch auf eine Seminarbelegung nach Plan haben, hat das Konsequenzen: Eventuell müsste das Lehrangebot so ausgeweitet werden, dass alle Studenten den Zeitplan einhalten können. Das heißt mehr Lehrpersonal, mehr Lehrmittel, bessere Räumlichkeiten. Bei Nichteinhaltung des Rechtsanspruchs könnten Studierende sogar (finanzielle) Entschädigungen geltend machen.

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