RUB: Befreiung von Studienbeiträgen

Der Senat der Ruhr-Universität Bochum hat neue Gründe beschlossen, aus denen sich Studierende von der Zahlungspflicht der Studienbeiträge befreien lassen können bzw. geltende Regeln erweitert.
Unter anderem tritt im nächsten Semester eine Geschwisterregelung in Kraft, die dazu führen soll, dass pro Familie nicht mehr als ein kompletter Studienbeitrag pro Semester zu zahlen ist. Darüber hinaus können sich beide studierenden Elternteile wegen Kindererziehung befreien lassen, Schwangere werden für die gesamte Dauer der Schwangerschaft befreit.
Darüber hinaus kann sich ab dem Wintersemester 09/10 auch eine Anzahl gewählter Vertreter verschiedener Initiativen befreien lassen: „Studienkreis Film“ (maximal 6 Studierende), „megaFon“ (maximal 15 Studierende), „c.t. das Radio“ (maximal 16 Studierende) und „Videofestival“ (maximal 15 Studierende).
Darüber hinaus legte der Senat die maximale Anzahl der Fachschaftsratsmitglieder fest, die sich von der Zahlungspflicht befreien lassen können: Die Obergrenze wurde festgesetzt auf 20 Vertreter, wenn die Fakultät 500 Studierende nicht überschreitet. Bei größeren Fakultäten kommt je 100 Studierende ein Vertreter hinzu. Diese Regelung tritt erst zum nächsten Sommersemester in Kraft.

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