Verfahren gegen Rathaus-Blockierer nach Nazi-Angriff

Nach dem Nazi-Angriff am Kommunalwahl-Abend vom 25. Mai 2014 in Dortmund droht einigen linken Rathaus-Blockierern jetzt ein juristisches Nachspiel. In 64 Fällen prüft die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft aktuell, ob sich die Verdächtigten wegen Nötigung verantworten müssen.

In zwei Fällen wurden bereits Strafbefehle gegen Blockierer aus der linken Szene erlassen, einmal wegen Nötigung und einmal wegen Körperverletzung.  Für die meisten Neonazis ging die Attacke dagegen glimpflicher aus: Die Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch gegen alle 27 Rechtsextremisten hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, weil die Angreifer nicht „mit vereinten Kräften“ gegen die Blockierer vorgegangen seien. „Das waren Einzelaktionen“, zitieren die Ruhr Nachrichten Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang. Drei Neonazis sind seit Januar wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Gegen einen weiteren erging ein Strafbefehl.

Nach der Kommunalwahl im Mai hatten Neonazis die Wahlparty der demokratischen Parteien im Dortmunder Rathaus gestürmt. Mitglieder der Parteien und linke Aktivisten bildeten vor dem Eingang eine Kette, um den Überfall zu verhindern. Einige der Rechtsextremen sollen ihre Gegner daraufhin mit Pfefferspray und Glasflaschen attackiert haben.

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