Duell am Donnerstag: Erstis im Club?

Durch frühere Einschulungen und die Schulzeitverkürzung werden Erstsemester immer jünger. Viele von ihnen sind noch nicht volljährig, wenn sie an die Unis kommen. Die Folge: Sie dürfen nicht an ihrer eigenen „Ersti-Party“ teilnehmen, weil die Türsteher minderjährige Studenten wegschicken müssen. Die Rechtslage ist eindeutig – aber ist sie auch sinnvoll?

Lasst die Erstis feiern
fordert Henrik Veldhoen

Endlich Abi, endlich Uni, endlich die erste Party – und dann muss man leider draußen bleiben? Bei seiner eigenen Begrüßungsorgie? Das geht doch mal gar nicht! Erstsemester sollten ein Recht aufs Feiern haben. Zur Not, sollten dafür auch Ausnahmen beim Jugendschutz gemacht werden.

Mal ernsthaft: Wer das Abitur – das „Zeugnis der Reife“  – hat, wird doch wohl auch reif genug sein, nachts ein bisschen um die Häuser zu ziehen. Ob Ende 17 oder gerade 18 macht da doch auch keinen großen Unterschied mehr.

Und von Schulfeten bis zu Dorf-Discos ist es mittlerweile total normal, auch Unter-18-Jährige reinzulassen. Es braucht nur einen volljährigen Betreuer und die Unterschrift der Eltern, schon kann die Party losgehen – und zwar völlig legal.

So einfache Lösungen gibt es für alle möglichen Probleme: Minderjährige könnten zum Beispiel am Eingang andere Bändchen bekommen als Volljährige. Daran könnten dann alle Barkeeper locker erkennen, ob jemand Schnaps trinken darf oder nicht.

Warum sollte das nicht auch bei Studentenpartys funktionieren? Ich glaube, das Ersti-Verbot hat einen ganz anderen Grund: Viele Clubs wollen sich ein Image aufbauen, indem sie Erstsemester nicht reinlassen. So nach dem Motto: „Unser Laden ist sooo hip, wir sind schon sooo ewig in der Szene, bei uns habt Ihr jungen Vögel nichts zu suchen, hier kommen nur die coolen Leute rein.“

Was soll denn so was? Diese möchtegernelitären „wir sind ja schon ach-so-alt und wollen deshalb lieber unter uns bleiben“-Allüren gehen mir mächtig auf die Nerven. Es erinnert mich an angetrunkene ältere Frauen, die einem in der Kneipe ständig erzählen, was sie uns „Jüngelchen“ alles voraus haben, weil sie ja „damals“ schon so viel erlebt haben.

Mal ehrlich: Wer macht denn richtig Stimmung im (Studi-)Club? Die abgeklärten Typen aus dem zwölften Semester, die schon jede Party gesehen haben und den ganzen Abend cool kopfnickend in der Ecke stehen? Oder die unverbrauchten Erstsemester, die noch richtig Bock haben, die Sau rauszulassen und auf der Tanzfläche eskalieren? Na also.

Nicht nur für die Party-Kultur ist es gut, wenn die Erstsemester in die Clubs dürfen. Ein bisschen Offenheit und Toleranz gegenüber jüngeren Semestern ermöglicht ihnen auch direkt einen angenehmeren Start in das Studentenleben. Und der Jugendschutz ist da auch kein Problem. Dank ein paar Sonderregelungen, wie zum Beispiel den Bändchen, geht alles völlig legal – klappt woanders ja auch.

Gesetz ist Gesetz
findet Hendrik Pfeiffer

Wer noch keine 18 Jahre alt ist, gilt dem Gesetz nach als minderjährig und unterliegt dem Jugendschutz. Und das ist auch gut so! Viele Jugendliche befinden sich in dem Alter noch in der Pubertät und sollten auch vor sich selbst geschützt werden. Es hat schon Gründe, dass die meisten Clubs nur Volljährigen den Eintritt gewähren. Einerseits fehlt den Minderjährigen oft die Reife, sich zum Beispiel beim Trinken zu kontrollieren. Andererseits legen viele ältere Gäste darauf Wert, dass ein gewisses Mindestalter eingehalten wird.

Natürlich ist es für die jungen Erstsemester sehr ärgerlich, nicht auf ihre eigene Begrüßungsparty gehen zu dürfen. Doch auch wenn man den minderjährigen „Erstis“ nach bestandenem Abitur eine gewisse Reife zusprechen kann, reicht es nicht aus, um das Jugendschutzgesetz aufzuheben. Die schulische Leistung sagt kaum etwas über die Entwicklung der Persönlichkeit aus.

Da die meisten minderjährigen Studenten nur noch wenige Monate auf ihre Volljährigkeit warten müssen, sollte es sich zudem verschmerzen lassen, einige wenige Partys zu verpassen. Wenn es darum geht, Bekanntschaften zu Kommilitonen zu knüpfen, eignen sich andere Aktivitäten besser dazu. Die Fachschaft könnte zum Beispiel ein gemeinsames Grillen organisieren.

Darüber hinaus würde man durch ein Aufweichen des Jugendschutzgesetzes für Erstsemester Präzedenzfälle schaffen und Neid bei nichtstudentischen Minderjährigen erzeugen. Warum sollten für sie andere Gesetze gelten, nur weil sie einen höheren Bildungsabschluss haben als Real- oder Hauptschüler? Und was ist mit minderjährigen Abiturienten, die nicht an eine Hochschule gegangen sind?

Selbst innerhalb des Clubs würden Minderjährige einen hohen Aufwand bedeuten. An der Theke müssten ständig die Ausweise kontrolliert werden, da harter Alkohol nur an Volljährige ausgeschenkt werden darf. Bei den schlechten Lichtverhältnissen und dem regen Treiben an der Bar wäre das extrem aufwendig. Außerdem wäre es ein Leichtes, dass Volljährige ihre Ausweise an Minderjährige weitergeben oder ihnen einfach die gewünschten Drinks besorgen würden.

Außerdem stellt sich die Frage, warum volljährige Studenten unter der Schulzeitverkürzung „leiden“ müssen. In der Regel legt ein 23-jähriger Student im sechsten Semester wenig Wert darauf, zusammen mit 16 oder 17-jährigen Jugendlichen zu feiern. Zum einen tritt er beim Flirten schnell in Fettnäpfchen, wenn er als erwachsener Mann an ein minderjähriges Mädchen gerät. Zum anderen könnte der hohe Altersunterschied schnell zu einer Zwei-Klassengesellschaft im Club führen. Daran hat ein Clubbetreiber wohl kaum Interesse.

Eine andere Frage ist, ob es überhaupt Sinn macht, dass die Schüler in so einem jungen Alter schon an die Universitäten gehen sollten. Auch, wenn es offenbar politisch gewollt zu sein scheint, wird den Jugendlichen in jüngeren Jahren viel mehr zugemutet, als früher. Deswegen aber auch das Jugendschutzgesetz zu lockern, wäre fatal.

 

das-duell-feeder 

Foto: stockxchng/bizior, Teaserfoto: S. Hofschlaeger / pixelio.de, Montage: Steinborn/Schweigmann 

Teaserfoto: Ich-und-Du /pixelio.de

1 Comment

  • Alfonso sagt:

    Hendriks Argument gegen eine Sonderbehandlung für Abiturienten, welche ein Studium beginnen, finde ich absolut zutreffend. Es ist aber generell zu überdenken, ob das Abitur in den heutigen Tagen wirklich noch ein „Zeugnis der Reife“ darstellt. Das Niveau an den Schulen – zumindest in NRW – sinkt seit Jahren stetig und bedenklich, sodass viele Leute das Abitur bekommen, die eigentlich überhaupt nicht für diesen Abschluss geeignet sind. Und wenn man mit oder ohne Abitur nicht ins Studium kommt, klagt man sich eben in den Studiengang seiner Wahl ein, alles kein Problem. Der letzte Absatz von Hendrik trifft es daher auf den Punkt: Es sind nicht die Symptome, über die man diskutieren sollte, sondern die Ursachen.

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