Wissenswert: Europawahl – Wer wählt wen, wie und wozu?

Schockbilder auf Zigarettenschachteln, der Abschied von Kontonummer und Bankleitzahl und die Pflicht zur Energiesparlampe – vieles in unserem Alltag wird durch die Europäische Union geregelt. Trotzdem sind viele Deutsche Wahlmuffel, wenn es darum geht, ein neues Parlament zu bestimmen. Im Schnitt macht nicht mal jeder Zweite in Deutschland von seinem EU-Wahlrecht Gebrauch. Dabei beeinflusst der Gang zur Urne, wie es mit der Europäischen Union in den nächsten fünf Jahren weiter geht.

Worum geht's bei der Europawahl?
SepaJedes Jahr bringt die Europäische Union zahlreiche Gesetze auf den Weg, die auch die Bürger in Deutschland betreffen. Die Gesetze legen zum Beispiel fest, was auf Verpackungen von Lebensmitteln stehen muss und wie viel Handytelefonate im europäischen Ausland maximal kosten dürfen. Sie gelten für alle 28 Mitgliedsstaaten der EU und werden durch drei Institutionen beschlossen: die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union. Nur eines dieser Organe können die Bürger selbst wählen – das Europäische Parlament. Der Rat der Europäischen Union setzt sich aus den Ministern der EU-Staaten zusammen, die Kommissare werden von den Regierungen der Mitgliedsstaaten nominiert.
Foto: Tim Reckmann / pixelio.de
Wer sitzt im Europäischen Parlament?

EuropaparlamentDas Europäische Parlament besteht aus Vertretern der Parteien aus den einzelnen Ländern. Für Deutschland können zum Beispiel Mitglieder der Christlich Demokratischen Union (CDU) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Parlament sitzen. Da es in den anderen EU-Mitgliedsstaaten Parteien gibt, die ein ähnliches Programm verfolgen, schließen sich die Länderparteien in Brüssel zu sogenannten Fraktionen zusammen. Aktuell gibt es sieben Fraktionen im Europaparlament, etwa die Fraktion der Europäischen Volkspartei (zu der die CDU gehört) und die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten (in der die SPD sitzt).

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Wann wird gewählt?
Kalender Zwischen dem 22. und 25. Mai 2014 können die mehr als 500 Millionen EU-Bürger das Parlament neu wählen. Während die Menschen in Großbritannien und den Niederlanden bereits am Donnerstag ihre Stimme abgeben, sind die Einwohner vieler anderer Länder erst am Sonntag dran, so auch in Deutschland. Jeder der 28 Mitgliedsstaaten hat schließlich eigene Traditionen, was den Gang zur Wahlurne betrifft.

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Wer darf wählen?
StimmkreuzWahlberechtigt sind in der EU alle Bürger ab 18 Jahren, mit Ausnahme von Österreich. Hier dürfen bereits 16-Jährige ihre Stimme für das Parlament abgeben. Auch Menschen, die eine andere Staatsangehörigkeit haben, dürfen in Deutschland wählen – vorausgesetzt, sie leben seit mindestens drei Monaten hier. Eine Wahlpflicht, wie in Belgien oder Griechenland, gibt es in Deutschland allerdings nicht. Das erklärt, warum hier die Wahlbeteiligung mit im Schnitt etwa 40 Prozent deutlich geringer ist als in anderen EU-Staaten.

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Wie wird gewählt?
Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Ländern gibt es nicht nur beim Wahldatum. Jeder Staat hat auch sein eigenes Wahlverfahren. In Deutschland wählen die Bürger nach dem Prinzip der Verhältniswahl: Sie geben ihre Stimme nicht für einen bestimmte Person ab, sondern für eine Partei. Diese bestimmt die Reihenfolge ihrer Kandidaten selbst.

WahlunterlagenEine sogenannte Sperrklausel, die verhindert, dass zu viele Parteien in das Parlament einziehen, gibt es in Deutschland seit kurzem nicht mehr. In anderen Ländern, etwa Frankreich und Polen, müssen die Parteien dagegen mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen erreichen.

Nach der Wahl 2014 ziehen insgesamt 751 Abgeordnete ins Europaparlament ein, 96 davon aus Deutschland. Wie viele Abgeordnete ein Land stellen darf, hängt davon ab, wie viele Menschen in diesem Land wohnen: Je mehr Einwohner, desto mehr Sitze im Parlament. Gleichzeitig haben Länder mit relativ wenig Einwohnern, etwa Zypern, mehr Sitze pro Einwohner zu vergeben. Politikwissenschaftler nennen das degressive Proportionalität. Von allen EU-Staaten stellt Deutschland die meisten Abgeordneten.

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Wozu gibt es das Europaparlament?
Eu-Parlament EingangDie Europawahl 2014 ist die erste Wahl nach dem Vertrag von Lissabon, der 2009 beschlossen wurde. Durch diesen hat das EU-Parlament mehr Rechte, was zum Beispiel die Gesetzgebung in Europa betrifft. Zudem dürfen die Parlamentarier ab sofort bestimmen, wer an der Spitze der EU-Kommission steht.

In einem sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren bringen die EU-Kommissare einen Gesetzesvorschlag vor, der durch den Rat und das Parlament angenommen, abgelehnt oder verändert werden kann. Damit entscheiden die Parlamentarier direkt mit, ob ein Gesetz durchgeht oder nicht. Wer am 25. Mai durch die Bürger in Deutschland gewählt wird, hat also Einfluss auf die EU-Gesetzgebung. 

Anders als die Abgeordneten im Bundestag etwa haben die EU-Parlamentarier nicht das sogenannte Initiativrecht – sie können also selbst keine Gesetze vorschlagen.

Foto: Erich Westendarp / pixelio.de

Teaserbild: Jakob Hürner / flickr.com (Creative Commons)

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