Verspätung im VRR: Geldzurückgarantie

Der Zusammenschluss der kommunalen Verkehrsunternehmen „Kooperation Östliches Ruhrgebiet (KÖR)“ erstattet seit Mai 2011 den Fahrpreis bestimmter Tickets bei zu hoher Verspätung von Bus und Bahn.

Wer im östlichen Ruhrgebiet sein Fahrziel mindestens zehn Minuten zu spät mit Bus oder Bahn erreicht, kann sich seit diesem Monat den Preis seines Tickets erstatten lassen. Das gilt jedoch nur für VRR-Einzeltickets der Preisstufe A. Studenten, die mit dem Semesterticket unterwegs sind, profitieren von der Regelung also nicht. Die „Kooperation Östliches Ruhrgebiet“ ist ein Zusammenschluss von der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra), der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR), der Vestische Straßenbahnen GmbH und der DSW21 der Dortmunder Stadtwerke.

Bisher lassen sich pro Tag etwa 40 Fahrgäste ihr Fahrgeld erstatten. Die Kunden müssen die Verspätung innerhalb von drei Werktagen über das Internet, über eine Servicenummer oder im Kundencenter des jeweiligen Verkehrsunternehmen melden. Danach haben sie drei Wochen Zeit, um sich in einem der Kundencenter den Betrag ihres Fahrscheines auszahlen zu lassen. Dazu müssen sie eine persönliche Fallnummer, das jeweilige Ticket und ihren Personalausweis vorlegen.

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