Wahlhelferzwang- per Brief zum Ehrenamt verpflichtet

Wer einen Brief von der Stadt erhält, der ahnt nichts Gutes. Aber egal womit man rechnet, zuletzt würde man an die Berufung zum Wahlhelfer denken. Ein verpflichtendes Ehrenamt, das bei Nichtantritt Geld kostet. Ob das so erlaubt ist?

Wahlbenachrichtigung. Foto von: M. Großmann  / pixelio.de

Wahlbenachrichtigung. Foto: M. Großmann / pixelio.de; Teaserbild: Tim Reckmann / pixelio.de

Im Briefkasten liegt ein Schreiben der Stadt. Da steht zum Beispiel drin: „Für die am 25.05. stattfindenden Wahlen berufe ich Sie zunächst zur 2. Beisitzerin“. Das klingt erst mal sehr schmeichelhaft und als Empfänger fühlt man sich geehrt. Beim Weiterlesen kommt dann der Haken: Verweigert man das Amt ohne triftigen Grund, so darf man mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen. Das Erfrischungsgeld von 55 Euro, das man für die ehrwürdige Aufgabe erhält, wird dann zur Nebensache.

Bei Krankheitsfällen oder mit dem Job begründeten Ausfällen darf man sich dem Amt entziehen. Aber es stellt sich die Frage, mit welchem Recht die Stadt zum Amt verpflichtet und welche Gründe dahinter stecken. Professor Gostomzyk von der TU weiß mehr. Wir haben nachgefragt, ob die Stadt zum Amt verpflichten und mit einer Strafe drohen darf. 

 

Die Stadt darf das Bußgeld also sehr wohl abverlangen. Aber warum beruft einen die Stadt überhaupt per Brief zum Wahlhelfer und wofür ist das Bußgeld gut? Der Fachbereichsleiter der Bürgerdienste, Herr Spaenhoff, erklärt dazu, dass die Briefe als eine Art verbindliche Zusage angesehen werden. Die Stadt müsse mit einer verlässlichen Zahl an Wahlhelfern rechnen können. Denn… 

 

Wenn also nicht genug Wahlhelfer da wären, könnte die Auszählung nicht vernünftig stattfinden. Das Bußgeld dient dabei zur Sicherstellung dafür, dass der Berufene sein Amt auch antritt. Das ist für die Stadt wichtig, damit die Auszählung der Stimmen verlässlich geplant werden kann. Die per Berufungsschreiben verpflichteten Wahlhelfer sind also für einen reibungslosen Ablauf der Stimmauszählung sehr wichtig. Aber wer wird denn da eigentlich genau berufen? Kann jeder so einen Brief erhalten? 

 

 

Es erhalten also nur diejenigen einen Brief, die sich bereits freiwillig zu einer Wahl gemeldet haben. Theoretisch könnte die Stadt jedoch jedem Bürger ein Schreiben schicken. Allerdings will nicht unbedingt jeder gerne ein Leben lang zum Wahlhelfer berufen werden. Das muss auch nicht so sein. Wer nicht mehr berufen werden will, kann das der Stadt einfach per Brief oder E-mail mitteilen.

Allerdings sollte man sich gut überlegen, ob man das wirklich nicht mehr will. Denn wenn sich von Anfang an genug Helfer melden würden, könnte die Stadt auf die Berufungsschreiben per Post verzichten. Die 500 Euro Bußgeld kann man sich einfach sparen, indem man zur Wahl erscheint. Und eigentlich ist so ein Brief doch gar keine schlechte Erinnerung daran, dass demnächst wieder Wahlen anstehen. Dadurch kann man auf jeden Fall nicht vergessen wählen zu gehen.

 

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