Platzmangel in der Uni: Student bekommt Schadensersatz

Wien/Graz. Weil sich seine Studienzeit aufgrund von Platzmangel in prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen verlängert hatte, hat ein ehemaliger Medizin-Student vom österreichischen Obersten Gerichtshof (OGH) Schadensersatz zugesprochen bekommen. SpiegelOnline berichtet, dass der Staat nun alle Vermögensnachteile, die dem Kläger durch die Verzögerung entstanden sind, ersetzen muss. Dazu gehören Lebenshaltungskosten, Studiengebühren und der verspätete Berufseintritt.

Die Vorinstanzen hatten die Klage vor allem mit der Begründung abgelehnt, dass es an Lehrpersonal gemangelt habe, um entsprechende Parallelveranstaltungen anzubieten. Der OGH wies dies jedoch zurück. Es sei die Pflicht des Staates, die Universitäten auch bei steigenden Studentenzahlen mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten. Dazu gehöre auch, dem allgemeinen Personalmangel entgegenzuwirken.

Es wird erwartet, dass der Fall Präzedenzwirkung hat. Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH), die den Studenten unterstützt hat, sieht in dem Urteil einen „entscheidenden Wendepunkt in der hochschulpolitischen Debatte“. Nun gebe es einen Anreiz für Unis, bei Leistungsverhandlungen mit dem Bund nicht nachzugeben.

1 Comment

  • Lucia Rosenberger sagt:

    Erstens finde ich es mutig und gerechtfertigt vom Studenten eine solche Schadenseratz-Klage einzureichen und durchzuziehen. Andererseits hat die Uni sicher die geringste Schuld an den Umständen – die Unis sind chronisch unterfinanziert. Wie schon gesagt ist hier ganz klar der Staat und unsere Politik gefordert.

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