Chaos um die Stupa-Wahlen

Alljährlich finden die Wahlen zum Studierendenparlament (Stupa) in der Zeit vor den Sommersemesterferien statt. Das könnte dieses Jahr anders sein: Der Vorstand des Allgemeinen Studierenden Ausschusses (Asta) hat eine Beanstandung beim Stupa-Präsidium eingelegt, da Teile der Wahlordnung nicht eingehalten worden sein sollen – die Wahl müsste dann verschoben werden. Parlamentarier bemängeln ein Kommunikationsproblem.

Die Wahlbeteiligung lag in den vergangenen Jahren um die zehn Prozent, trotzdem ist das Stupa das wichtigste und höchste Gremium in der Hochschulpolitik der TU Dortmund. Der Asta wird vom Stupa gewählt und führt dessen Beschlüsse aus – er ist quasi die Regierung der Studierenden. Das bedeutet, dass die beiden Organe in enger Zusammenarbeit und regem Austausch stehen sollten – eigentlich.

Die Wahlhelfer werden vermutlich erst im nächsten Semester gebraucht. Foto: Alexander Koch

Die Wahlhelfer werden vermutlich erst im nächsten Semester gebraucht. Archivfoto: Alexander Koch / Teaserbild: Anna-Lena Wagner

Genaue Bestimmungen

Worum geht es? Damit die Wahlen regelkonform ablaufen können, müssen einige Fristen eingehalten werden, die in der Wahlordnung festgeschrieben sind.

So müssen beispielsweise die Mitglieder der Wahlkommission und ihre Stellvertreter 120 Tage vor dem ersten Wahltag ermittelt werden. Diese Kommission kümmert sich um den Ablauf des Wahlverfahrens und soll laut der Ordnung aus fünf Mitgliedern bestehen, die weder Mitglied des Asta sind noch als Kandidaten für die Stupa-Wahl kandidieren. Die Anwesenheit von drei Mitgliedern reicht jedoch aus, um beschlussfähig zu sein. Darüberhinaus müssen die Studierenden spätestens 47 Tage vor dem ersten Wahltag durch die Leiter der Wahlkommission öffentlich über die Wahl informiert worden sein.

Genau hier liegt der Knackpunkt, der zu internen Unstimmigkeiten führte.

Das Stupa hat nur vier Personen für die Wahlkommission bestimmt, da kein weiterer Kandidat ausreichend viele Ja-Stimmen erhielt. Deswegen stimmten die Parlamentarier darüber ab, dass die Wahlkommission auch mit vier Mitgliedern arbeitsfähig sein soll. „Bestimmungen der Wahlordnung können durch einfache Abstimmungen geändert werden, weshalb das Vorgehen des Stupa an der Stelle völlig rechtskonform war und alle Fristen eingehalten wurden“, sagt Sebastian Schramm, Mitglied des Stupa und Vorsitzender der Apfelliste.

Der Asta hält dagegen. „Für eine solche Änderungen muss ein formaler Antrag samt Begründung beim Stupa eingereicht und von der absoluten Mehrheit der Parlamentarier befürwortet werden. Selbstverständlich kann das Regelwerk aber nicht mitten in den Wahlen geändert werden“, sagt Johannes Blömeke, Asta-Referent für Hochschulpolitik und Lehre.

Der Asta schreitet ein

Daher hat der Asta-Vorstand, auch nach vorläufiger Prüfung durch das Justiziariat der TU Dortmund, beim Stupa-Präsidium eine Beanstandung gegen die eingeleitete Wahl eingelegt. In der Begründung heißt es: „Die Wahlbekanntmachung wurde am 2. Mai 2013 um 15.16 Uhr in eine auch von außerhalb des Hochschulnetzwerkes zugängliche Seite des Studiwiki eingestellt. Hierzu ist festzustellen, dass die Wahlbekanntmachung nicht den Vorgaben zu Form und Frist entsprach.“ Soll heißen: Sie wäre zu spät gewesen. Der Asta hat das Präsidium des Stupa informiert, welches wiederum die Parlamentarier in Kenntnis setzen sollte.

Kritik an Informationspolitik

Parlamentsmitglied Sebastian Schramm kritisiert die Arbeit des AStA. Foto: Franziska Jünger

Parlamentsmitglied Sebastian Schramm kritisiert das Vorgehen des Asta. Foto: Franziska Jünger

Sebastian Schramm von der Apfelliste sieht ein großes Kommunikationsproblem: „Es geht einfach nicht, dass der Asta-Vorstand direkt das Justiziariat einschaltet und weder das Stupa noch der Wahlausschuss darüber informiert werden.“ Schließlich seien die Parlamentarier die entscheidenden Mitglieder, diese seien jedoch erst durch ihn von der Sache in Kenntnis gesetzt worden.

Der Asta-Referent sieht auch diesen Punkt anders: „Als wir festgestellt haben, dass die Frist für die Bekanntmachung der Wahlen nicht eingehalten wurde, haben wir bei der Wahlkommission nachgefragt. Zu dem Zeitpunkt hätte noch die Möglichkeit bestanden, das Stupa rechtzeitig zu informieren und die Wahlen um eine Woche zu verschieben”, erzählt Johannes Blömeke. Die Wahlkommission habe diesen Schritt aber nicht gehen wollen, weshalb es die Pflicht des Asta gewesen sei, das Justiziariat mit der Prüfung zu beauftragen. Die Rechtsabteilung habe dabei zusätzlich festgestellt, dass die Wahl der Kommission nicht rechtmäßig abgelaufen ist.

Der 25-jährige Student der Elektro- und Informationstechnik, Sebastian Schramm von der Apfelliste, sieht enorme Nachteile, sofern die Wahlen tatsächlich verschoben werden. „Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass es sich positiv auf die Wahlbeteiligung auswirkt, wenn die Stupa- und Senatswahlen in den gleichen Zeitraum fallen. Bei einem Aufschub wäre das unmöglich.“ Außerdem würden mehr Kosten anfallen, da Wahlhelfer zwei Mal bezahlt werden müssten, was letztendlich auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werde.

Der Asta-Referent Blömke widerspricht dieser Aussage: „Eine Wahl kostet im Schnitt 10.000 Euro. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Wahl tatsächlich nicht rechtskonform war, fallen die Kosten zwei Mal an.“ Außerdem sei es generell so, dass die Senatswahlen von der Hochschule, die Stupawahlen hingegen vom Asta bezahlt würden.

Eine offizielle Stellungnahme des Justiziariats steht noch aus. Der Aufschub der Wahlen auf die Zeit nach den Semesterferien gilt für das Stupa-Präsidium jedoch als sicher. Das Parlament tagt am kommenden Dienstag. Dann wird entschieden, ob die Wahlen tatsächlich verschoben werden.

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