Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Mieterrechte gestärkt. Laut Urteil darf der Vermieter keine Vorschriften zur Farbwahl für Fenster und Türen bei Schönheitsreparaturen machen. Alle Klauseln im Mietvertrag, die etwas anderes vorschreiben sind damit unwirksam. Als Schönheitsreparaturen werden generell die Renovierungsarbeiten bezeichnet, die ein Mieter beim Auszug aus der Wohnung oder auch vorher bei starker Abnutzung zu leisten hat.